Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken Kopie

Im Zuge des Ordnen des Parkens wird eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken in den jeweils betroffenen eingeführt. Was schon heute in einigen Bereichen in Bremen schon seit langem gilt, soll nur zunächst in den innenstadtnahen Stadtteilen flächendeckende Praxis werden, später auch in anderen Stadtteilen.

Konkret heißt das: es werden Bewohnerparkzonen eingeführt, in denen Bewohner (und ansässige Gewerbetreibende) privilegiert parken können – mit Bewohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung oder besonderen „Besucherkarten“ für private Gäste. Die Ausweise können beim Amt für Straßen und Verkehr beantragt werden.

Für alle anderen gelten die allgemeinen Regeln der Parkraumbewirtschaftung: Es können Kurzzeittickets am Parkscheinautomat oder über Park-Apps erworben werden. Neu eingeführt werden 24-Stunden-Tickets, damit auch längeres Parken ermöglicht wird.

Die Regelungen für das Parken in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken werden derzeit überarbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Quartiere sichergestellt wird und gleichzeitig die Quartiere vor einer zu hohem Parknachfrage geschützt werden.

Für das Pilotprojekt Neustadt-West gilt:

Der Beirat der Neustadt hat das Bewohnerparken für die Neustadt-West am 18. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt wird es ab Anfang November – das genaue Startdatum wird noch bekannt gegeben.

Bewohnerparkausweise für die Neustadt-West können ab August beantragt werden.

Karte des Bewohnerparkgebiets "Neustadt-West" mit den drei Zonen (21C, 21D und 21E)

Positive Effekte

Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken ist eine wichtige Maßnahme zur Entlastung der Wohnquartiere. Die Nutzung der begrenzten Stellplätze wird über Parkraummanagement reglementiert – sowohl über den Preis als auch über zeitliche Einschränkungen. Es können weiterhin alle im Quartier parken, dauerhaft parken können allerdings nur Bewohner des Quartiers mit einem Bewohnerparkausweis. Die Konkurrenz um verfügbare Stellplätze nimmt damit ab. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken mittelfristig sowohl Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten von Anwohner:innen und Pendler:innen hat als auch auf den Pkw-Besitz.

Parken für Bewohner:innen

Bewohnerparkausweise

Alle Bewohner:innen mit Meldeadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) im Bewohnerparkgebiet können beim ASV jeweils einen Bewohnerparkausweis für Ihre Bewohnerparkzone beantragen. Der Ausweis kostet 75,00 Euro pro Jahr. Die Bedingung für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist, dass keine Garage oder kein privater Stellplatz zu Verfügung steht.

Mit diesem Ausweis erhält man die Berechtigung, unbegrenzt im „eigenen“ Bewohnerparkgebiet sein Fahrzeug zu parken. Einen Anspruch auf einen freien Stellplatz im öffentlichen Raum erhält man dadurch allerdings nicht.

Weitere Information und Regelungsdetails sowie Antrag beim ASV: Bewohnerparkausweise

Besucherkarten

Bewohner:innen können für ihre privaten Gäste kostenpflichtig Besucherkarten erwerben. Die Regelungen wurden angepasst – ab dem 1. August 2026 gelten folgende Ticket-Optionen und Preise:

  • Einzelticket, jeweils als “48-Stunden-Besucherkarte“, für 10,20 Euro pro Ticket

  • „Besucher-Wochenkarten“: für 25 Euro pro Karte (Gültigkeit: 7 Tage).

Folgende Mengen sind jedes Jahr pro Person maximal zu erwerben: bis zu 8 „48-Stunden-Karten“ und 2 „Besucher-Wochenkarten".

Antrag beim ASV: Besucherkarten

Pflegebedürftige Bewohner:innen

Pflegebedürftige Bewohner:innen, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen und es muss mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen).

Antrag beim ASV: Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung

Parken für im Bewohnerparkgebiet ansässige Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u.ä.

Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende
für das Parken am Firmensitz

Pro Gewerbetreibende/r (sowie Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u.ä.) wird jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Für eine Gebühren von 88,50 Euro kann ein Jahresausweis beantrag werden. Für Vereine gibt es eine Sonderregelung: sie bezahlen lediglich 75 Euro pro Jahr.

Die Regelungen für Gewerbetreibende wurden aktuell angepasst – ab dem 1. August 2026 gilt zusätzlich folgende Regelung:

Zusätzlich können weitere Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge im Einzelfall gewährt werden. Dies ist möglich für Fahrzeuge, die dringend notwendig für den Betrieb sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Parken der Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet regelmäßig und durchgehend für die Aufrechterhaltung des Betriebs dringend notwendig ist (z.B. für Transport von Werkzeug und Material). Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf das Gewerbe bzw. den Inhaber zugelassen sein und grundsätzlich eine Firmenbeschriftung aufweisen (keine Magnetbeschriftung). Es erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das ASV, Fotodokumentation des Fahrzeugs bei Antragstellung ist erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende ist, dass die Firma bzw. Institution über keine Stellplätze oder Garagen verfügt.

Antrag beim ASV: Bewohnerparken für Gewerbe

Handwerker, soziale Dienste, Physiotherapeut:innen
für das Parken bei Kund:innen oder Patient:innen am Einsatzort

Für das Parken am jeweiligen Einsatzort (beim Kunden, beim Patienten) können stadtweit gültige Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Gebührenhöhe liegt bei 88,50 Euro für einen Jahresausweis.

Antrag beim ASV: Parken für, Handwerker:innen, Soziale Dienste etc.

Sonstige Regelungen für das Parken in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung bzw. in Bewohnerparkgebieten

Parken an E-Ladesäulen

Parken an E-Ladesäulen wird im gesamten Stadtgebiet gleich behandelt: Es fällt keine Parkgebühr an. Dies gilt tagsüber (8-18 Uhr) während des Ladevorgangs, je nach Beschilderung für max. 3 oder 4 Stunden, sowie abends und über Nacht auch ohne Laden (18-8 Uhr).

Für das Parken von E-Fahrzeugen außerhalb von E-Ladesäulen gelten grundsätzlich alle Bewirtschaftungsregeln: Im eigenen Bewohnerparkgebiet muss ein Bewohnerparkausweis erworben werden.

Carsharing und Leihfahrzeuge

Die Regelungen für das Parken mit Stationsbasierten Carsharing wurde aktuell angepasst und vereinfacht. Ab dem 1. August gilt:

Für das Parken von Carsharing-Fahrzeugen (wie z.B. von Cambio oder PMC) in Bewohnerparkgebieten muss kein Bewohnerparkausweis mehr beantragt werden. Für Parken auf bewirtschafteten Flächen (außerhalb Bewohnerparkgebiete) muss aber weiterhin ein Kurzzeit-Parkticket am Parkscheinautomat oder in einer Park-App gelöst werden.

Für das Parken eines Leihfahrzeugs in einem Bewohnerparkgebiet benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Bitte wenden Sie sich an das ASV, gegebenenfalls wird eine Vertragskopie benötigt.

Antrag beim ASV: Parken von Leihfahrzeugen

Weitere Ausnahmegenehmigungen zum Parken gibt es für:

  • Menschen mit Schwerbehinderung,

  • kleinwüchsige Menschen,

  • Personen mit vorübergehender Mobilitätseinschränkung,

  • Plakatierungsarbeiten,

  • Pressetätigkeit,

  • Rundfunk- und Fernsehaufnahmen,

  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten

unter: Antragsformulare vom ASV.

Kurzzeit-Parken

Es können weiterhin alle im Quartier parken. Alle Nicht-Bewohner oder sonstige Externe können dafür Kurzzeitparktickets am Parkscheinautomaten oder über eine Park-App erwerben. In den Wohnquartieren außerhalb der Innenstadt (z.B. in der Neustadt) kostet das Parken damit 3 Euro pro Stunde und es kann maximal 3 Stunden kann damit geparkt werden. (Zum Vergleich: In der Innenstadt liegen dagegen die Gebühren bei 4 Euro pro Stunden bei maximal 90 min Parkdauer.)

Die Parkoptionen für Externe in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken werden aktuell angepasst – ab November 2026 sollen 24-Stunden-Tagestickets angeboten werden, um auch für längere Parkanlasse ein Angebot zu schaffen. Diese werden an fast allen Parkscheinautomaten (oder Apps) erhältlich sein. Die Gebührenhöhe für die Parktickets wird politisch derzeit abgestimmt und wird hier sobald wie möglich kommuniziert.

Weitere Möglichkeiten zum Parken gibt es auf privaten Flächen z. B. durch die „Reaktivierung“ bzw. Anmietung privater Garagen über Stellplatzbörsen oder die Park+Ride Standorte. Mehr Informationen finden Sie unter Alternative Parkmöglichkeiten.

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