Im Zuge des Ordnen des Parkens wird eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken in den jeweils betroffenen eingeführt. Was schon heute in einigen Bereichen in Bremen schon seit langem gilt, soll nur zunächst in den innenstadtnahen Stadtteilen flächendeckende Praxis werden, später auch in anderen Stadtteilen.
Konkret heißt das: es werden Bewohnerparkzonen eingeführt, in denen Bewohner (und ansässige Gewerbetreibende) privilegiert parken können – mit Bewohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung oder besonderen „Besucherkarten“ für private Gäste. Die Ausweise können beim Amt für Straßen und Verkehr beantragt werden.
Für alle anderen gelten die allgemeinen Regeln der Parkraumbewirtschaftung: Es können Kurzzeittickets am Parkscheinautomat oder über Park-Apps erworben werden. Neu eingeführt werden 24-Stunden-Tickets, damit auch längeres Parken ermöglicht wird.
Die Regelungen für das Parken in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken werden derzeit überarbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Quartiere sichergestellt wird und gleichzeitig die Quartiere vor einer zu hohem Parknachfrage geschützt werden.
Für das Pilotprojekt Neustadt-West gilt:
Der Beirat der Neustadt hat das Bewohnerparken für die Neustadt-West am 18. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt wird es ab Anfang November – das genaue Startdatum wird noch bekannt gegeben.
Bewohnerparkausweise für die Neustadt-West können ab August beantragt werden.
Positive Effekte
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken ist eine wichtige Maßnahme zur Entlastung der Wohnquartiere. Die Nutzung der begrenzten Stellplätze wird über Parkraummanagement reglementiert – sowohl über den Preis als auch über zeitliche Einschränkungen. Es können weiterhin alle im Quartier parken, dauerhaft parken können allerdings nur Bewohner des Quartiers mit einem Bewohnerparkausweis. Die Konkurrenz um verfügbare Stellplätze nimmt damit ab. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken mittelfristig sowohl Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten von Anwohner:innen und Pendler:innen hat als auch auf den Pkw-Besitz.