17.09.2026 /

Neuordnung: Zwei ähnliche Straßen – nur auf den ersten Blick!

Isarstraße und Donaustraße: Hier greifen unterschiedliche Parkregelungen, obwohl sie ähnlich aussehen. Warum ist das so?

Die neue Parkregelung in der Isarstraße und der Donaustraße werden derzeit häufig miteinander verglichen. Von Anwohnenden und dort Parkendenden wird dabei immer wieder die Frage gestellt, warum in zwei äußerlich ähnlich wirkenden Straßen unterschiedliche Regelungen gelten. Entscheidend ist: Bei der Neuordnung des Parkens wird nicht allein der Straßenquerschnitt betrachtet. Maßgeblich sind auch die jeweilige Funktion einer Straße, die Bedeutung für den Fußverkehr und die Anforderungen an einen sicheren, barrierearmen Straßenraum.

Grundlage ist das Konzept „Parken in Quartieren“, welches das Parken zunächst in innenstadtnahen Stadtteilen und anschließend schrittweise stadtweit neu ordnet. Anlass ist unter anderem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024. Danach müssen Straßenverkehrsbehörden gegen verbotswidriges Gehwegparken einschreiten. Gehwege müssen so nutzbar bleiben, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Kinderwagen oder zu Fuß Gehende sie sicher passieren können.

Ähnliche Breite, unterschiedliche Funktion

Isarstraße und Donaustraße unterscheiden sich in ihrem Straßenquerschnitt nur geringfügig. Dennoch sind sie nicht in allen Punkten gleich. Für die Entscheidung über das Parken ist insbesondere ihre Funktion im Fußwegenetz relevant.

Die Isarstraße übernimmt eine Rolle zur Sicherung wichtiger Fußwegebeziehungen im Quartier. Deshalb müssen die Gehwege dort stärker geschützt werden. Eine zeitlich befristete Sonderlösung mit beidseitigem Gehwegparken kommt in dieser Straße nicht infrage. Für die Isarstraße wurde daher eine Parkreihe am Bordstein angeordnet. Damit bleibt mehr Raum für einen sicheren und möglichst barrierearmen Fußverkehr im Quartier. 

Vorher
Nachher

In der Donaustraße wurde dagegen eine temporäre Sonderlösung angeordnet. Dort ist beidseitiges Gehwegparken weiterhin möglich und die bisherige Parkpraxis wird legalisiert. Diese Lösung soll als Kompromiss den hohen Parkdruck im Quartier berücksichtigen und erlaubt einseitig eine reduzierte Gehwegbreite. Sie ist jedoch ausdrücklich nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewertet.

Keine Entscheidung nach dem Schema „eine Straßenbreite – eine Regel“

Das Konzept „Parken in Quartieren“ enthält Regellösungen für verschiedene Straßenprofile. Das Amt für Straßen und Verkehr prüft aber jede Straße einzeln und berücksichtigt ihre Funktion im Quartier. Dabei werden neben der Breite unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

  • die Bedeutung für Fußwegebeziehungen,

  • die Nutzungsintensität durch zu Fuß Gehende,

  • besondere Einrichtungen und Ziele entlang der Straße,

  • der örtliche Parkdruck.

Sonderlösungen, die mit einer reduzierten Gehwegbreite verbunden sind, können nur in begründeten Einzelfällen angewendet werden. Sie sind ausgeschlossen, wenn Straßen besondere Nutzungsansprüche haben – beispielsweise durch Schulen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrichtungen – oder eine wichtige Funktion für zentrale Fußwegeverbindungen erfüllen.

Ziel: Abwägung statt Gleichbehandlung nach Maßband

Gleichbehandlung bedeutet nicht, dass jede Straße dieselbe Regel erhalten muss. Gleichbehandlung bedeutet, vergleichbare Fälle nach denselben Kriterien zu beurteilen. Die Isarstraße und die Donaustraße wurden nach diesem Grundsatz geprüft: Ihre nahezu ähnlichen Abmessungen wurden berücksichtigt, ihre unterschiedliche Funktion im Fußwegenetz führte jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Regelungen schaffen damit einen Ausgleich zwischen dem Bedarf an Parkmöglichkeiten und dem Anspruch auf sichere, nutzbare Gehwege. Hierbei hat die Behörde einen Handlungsspielraum, den sie für die verträgliche Lösung nutzt.

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