Neuordnung: Zwei ähnliche Straßen – nur auf den ersten Blick!
Isarstraße und Donaustraße: Hier greifen unterschiedliche Parkregelungen, obwohl sie ähnlich aussehen. Warum ist das so?
Die neue Parkregelung in der Isarstraße und der Donaustraße werden derzeit häufig miteinander verglichen. Von Anwohnenden und dort Parkendenden wird dabei immer wieder die Frage gestellt, warum in zwei äußerlich ähnlich wirkenden Straßen unterschiedliche Regelungen gelten. Entscheidend ist: Bei der Neuordnung des Parkens wird nicht allein der Straßenquerschnitt betrachtet. Maßgeblich sind auch die jeweilige Funktion einer Straße, die Bedeutung für den Fußverkehr und die Anforderungen an einen sicheren, barrierearmen Straßenraum.
Grundlage ist das Konzept „Parken in Quartieren“, welches das Parken zunächst in innenstadtnahen Stadtteilen und anschließend schrittweise stadtweit neu ordnet. Anlass ist unter anderem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024. Danach müssen Straßenverkehrsbehörden gegen verbotswidriges Gehwegparken einschreiten. Gehwege müssen so nutzbar bleiben, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen mit Kinderwagen oder zu Fuß Gehende sie sicher passieren können.
Ähnliche Breite, unterschiedliche Funktion
Isarstraße und Donaustraße unterscheiden sich in ihrem Straßenquerschnitt nur geringfügig. Dennoch sind sie nicht in allen Punkten gleich. Für die Entscheidung über das Parken ist insbesondere ihre Funktion im Fußwegenetz relevant.
Die Isarstraße übernimmt eine Rolle zur Sicherung wichtiger Fußwegebeziehungen im Quartier. Deshalb müssen die Gehwege dort stärker geschützt werden. Eine zeitlich befristete Sonderlösung mit beidseitigem Gehwegparken kommt in dieser Straße nicht infrage. Für die Isarstraße wurde daher eine Parkreihe am Bordstein angeordnet. Damit bleibt mehr Raum für einen sicheren und möglichst barrierearmen Fußverkehr im Quartier.