Fragen und Antworten

Was gut zu wissen ist

Fragen rund um das ordentliche Parken und Halten

  • Nein, es gibt ausdrücklich keine neuen Parkregeln. Das regelkonforme Parken ist in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, die für ganz Deutschland volle Gültigkeit hat. Die Stadt Bremen sorgt aktuell dafür, dass diese Regeln auch eingehalten werden.

  • In einigen Bereichen geben Straßenmarkierungen und Verkehrsschilder eine Hilfestellung, wo mögliche Flächen zum Parken des Pkws wie auch unbedingt von Autos freizuhaltende Flächen sind. Trotzdem bleibt jede:r Fahrer:in eines Pkws selbst dafür verantwortlich, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu kennen und den Pkw regelkonform abzustellen.

  • Aus der Tatsache, dass das Falschparken bei einer über Jahre gewachsenen Anzahl an Pkw in den Wohnstraßen nicht geahndet wurde, ergibt sich kein sogenanntes „Gewohnheitsrecht”. Fakt ist: Das beidseitige Parken in zu engen Straßen, also Straßen, die aufgrund ihres Querschnitts bei zwei Parkreihen keine ausreichenden Fahrbahnbreiten bieten, war noch nie erlaubt.

  • Die Sicherstellung der Rettungssicherheit auf den Fahrbahnen hat oberste Priorität und wird vorrangig umgesetzt. Wo es um Leib und Leben geht und Feuerwehrautos wie Krankenwagen nicht mehr durch die von parkenden Autos eingeengte Fahrgasse passen, muss zuerst Abhilfe geschaffen werden.

    Diese Maßnahmen nehmen noch nicht die Gehwegbreiten und die dort ggf. zu verbessernde Barrierefreiheit in den Blick. Hierbei handelt es sich um eine wesentlich komplexere Betrachtung, die mehr Randbedingungen berücksichtigt und entsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die Stadt Bremen geht also stufenweise vor: erst die Rettungssicherheit sicherstellen, dann die Barrierefreiheit herstellen bzw. verbessern. Ein Vorgehen, das auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

  • Als erste Orientierung dienen die Angaben unter dem Menüpunkt „Quartiere und Zeiträume”. Wichtig zu wissen: Die Stadt Bremen geht in vier Stufen vor. Dabei ist die Stufe 1, die Sicherstellung der Rettungssicherheit in den besonders betroffenen Innenstadtquartieren, bereits abgeschlossen. Es gibt aber Nachnennungen. Aktuell wird mit Stufe 2 (Sicherstellung der Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen) begonnen. Wo Straßen betroffen sind, versendet die Stadt im Vorfeld der Maßnahmen ein Informationsblatt an die Anwohner:innen.

  • Es kursieren hier leider viele falsche Zahlen. Richtig ist: Tatsächlich werden in vielen beengten Straßen nach der Neuordnung des Parkens weniger Autos abgestellt werden können. Es wird jedoch entgegen mancher Behauptung keineswegs so sein, dass künftig nur noch die Hälfte oder weniger der derzeit genutzten Stellplätze – unabhängig davon, ob diese derzeit legal oder unerlaubt genutzt werden – zur Verfügung steht. Auch zukünftig werden so viele Stellplätze wie möglich erhalten bleiben; diese werden dann jedoch ausschließlich legal ausgewiesen, entweder am Fahrbahnrand oder, soweit es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, weiterhin teilweise auf dem Gehweg – diese dann aber ausdrücklich gekennzeichnet und entsprechend beschildert.

  • Die Reduzierung der Stellfläche für parkende Autos geht mit diversen Begleitmaßnahmen einher, wie

    • Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit privilegiertem Bewohnerparken bei gleichzeitig wirksamer Reduktion der Zahl der Fremdparkenden

    • Sondierung der Möglichkeit der Nutzung privater Ausweichflächen wie z. B. auf Supermarktparkplätze

    • Ausbau von Alternativangeboten zum (eigenen) Kfz, wie Carsharing an mobil.punkten, Leihräder und Verbesserungen des ÖPNV

    • Attraktivierung des Fahrradverkehrs durch deutlich mehr Fahrradbügel.

  • Wenn es um die Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen geht, wird jede Form der Störung in den Blick genommen. Dazu zählen dann auch Räder und jedes andere Verkehrsmittel, das den Gehweg blockiert. Fahrradbügel sollen, wo dies möglich ist, das Abstellen der Räder von den Gehwegen auf die Straße verlagern. Auch für Lastenräder und für E-Scooter soll es definierte Abstellzonen geben. Dies erfolgt immer unter Einbeziehung der Anwohnerschaft.

  • Die Sicherstellung der Rettungssicherheit ist nicht verhandelbar, sodass eine unmittelbare Beteiligung der Anwohner:innen hier nicht möglich ist.

    Hinweise für eine weitere Verbesserung in den Straßen nehmen wir gerne entgegen. Grundsätzlich gilt: Gemeinwohl geht vor Individualinteresse.

    Für Ihre Eingabe schreiben Sie bitte unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse  eine E-Mail an parken@bau.bremen.de

  • Sich austauschen und vor allem Rücksicht nehmen. Insbesondere die Rücksicht auf Schwächere ist oberstes Gebot. Sind es Kinder, gebrechliche Personen, Personen im Rollstuhl – alle wollen und sollen weiterhin ungehindert mobil sein können. Die Überlegung, wann mache ich mich selbst unnötig „breit” in der Straße, kann viel Gutes auslösen. Beim Rausstellen der Mülltonne, beim Abstellen des Fahrrads beim regelmäßigen Zurückschneiden der Hecke und immer auch beim Abstellen des Autos.

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