Barrierefreiheit

Wir betrachten zwei bis vier benachbarte Quartiere in den innenstadtnahen Stadtteilen und fassen sie in sogenannten Clustern zusammen, die gemeinsam „bearbeitet“ werden. Maßnahmen und Wirkungen werden damit in einen größeren räumlichen Kontext gestellt, unerwünschten Verlagerungseffekten wird entgegengewirkt.

Die Bearbeitung erfolgt parallel in vier Ortsamtsbereichen:

  • Neustadt

  • Schwachhausen

  • Walle / Findorff

  • Mitte / Östliche Vorstadt

Vorgehensweise

Das Vorgehen orientiert sich an den Zielen, diese sind im Wesentlichen:

Ziele

  • Barrierefreie Nutzung der Gehwege

  • Aufhebung erheblicher Beeinträchtigungen

  • Erhalt der Funktionsfähigkeit der Quartiere hinsichtlich der sicheren Mobilität aller Verkehrsteilnehmenden vor Ort

  • Interessenausgleich in Abhängigkeit vom Parkdruck in den Quartieren einerseits, sowie von besonders zu sichernder Stadträume (z. B. Fußwege im Bereich von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen) andererseits

Ablauf

Für die Sicherstellung der barrierefreien Nutzung der Gehwege bei gleichzeitigem Interessenausgleich für alle Menschen, die die Straße beanspruchen (mit Auto, Fahrrad u.a.) ist eine genaue Analyse der tatsächlichen Vorort-Situationen in den Quartieren notwendig. Zahlreiche Faktoren werden dabei berücksichtigt.

Schritte für ein geordnetes Parken in den Quartieren

  1. Bestandsaufnahme in den Quartieren

    Wo liegen die Probleme, wo die Chancen?

  2. Identifizierung von Maßnahmen
    Welche Lösungen sind notwendig und machbar?

  3. Information
    - Welche Maßnahmen kommen auf die Anwohnenden im betroffenen Cluster zu?
    - Wo wird aufgesetztes Gehwegparken zukünftig erlaubt?
    - Welche Ausweichflächen bieten sich an?

    - Welche Gestaltungsspielräume für z. B. Fahrradparken gibt es?

    - Welche weiteren alternativen Mobilitätsangebote können vor Ort genutzt werden?

  4. Umsetzung der Maßnahmen
    a) Ordnen des Parkraums in allen Straßen der Quartiere, gegebenenfalls punktuell mit einer Verdeutlichung der Parkregeln durch Beschilderungen und Markierungen

    b) Einführung einer Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparken – bei entsprechendem Beiratsbeschluss!

    c) Begleitmaßnahmen: Verbesserung von Mobilitätsangeboten und, wenn möglich, alternativen Parkoptionen

  5. Durchsetzung
    Parkraumüberwachung: Unerlaubtes aufgesetztes Gehwegparken wird geahndet

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