Ursachen und Wirkung

Warum die Neuordnung des Parkens in den Bremer Wohnquartieren notwendig ist

Mehr Autos, größere Modelle. Die Folge: Unsere oft engen Straßen in den Wohnquartieren platzen aus allen Nähten. Ob Rettungsfahrzeuge auf der Straße oder Menschen auf den Gehwegen – werden sie in ihrer Mobilität eingeschränkt oder behindert, gibt es Handlungsbedarf!

Ursachen

Mehr Pkw-Zulassungen, größere Modelle

Das private Auto als Fortbewegungsmittel der ersten Wahl ist seit vielen Jahren ungebrochen. Allein im Jahr 2024 wurden in der Stadt Bremen rund 18.500 Personenkraftwagen neu zugelassen. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um etwa 4,9 Prozent. Im Januar 2025 beläuft sich der Pkw-Bestand in Bremen auf rund 250.000 Fahrzeuge, Tendenz steigend. Jeder Bremer Haushalt besitzt im Schnitt einen Pkw (rechnerisch 0,9 Pkw/Haushalt). Rund 435 Pkws kommen auf 1.000 Einwohner.

Pkw-Besitz im Verhältnis zur Einwohnerzahl

Quelle: Statistisches Landesamt Bremen

Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an Sicherheit und Komfort der Fahrzeuge geändert, und damit auch ihre Dimensionen. Mitte der 1980er Jahre erreichte eine typische Kompaktklasse noch zwischen 1,6 und 1,7 Meter Breite, heute liegen die Maße eher bei 1,8 Metern und mehr – mit spürbaren Auswirkungen auf den Platz im Straßenraum.

© GfG / Gruppe für Gestaltung

Enge Straßen

Wo Autos mehr und größer werden, wachsen die Straßen nicht gleichermaßen mit. Der Straßenraum bleibt begrenzt und Flächenkonflikte sind vorprogrammiert. Straßenquerschnitte im innerstädtischen Raum sind besonders betroffen. Entstanden in einer Zeit, als das Auto nicht Massenbewegung, sondern Ausnahme war, kommen viele innerstädtische Straßen den Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit nicht mehr nach. Das Abstellen der Fahrzeuge in der Straße, insbesondere das verbotswidrige sogenannte aufgesetzte Gehwegparken, also das Abstellen des Fahrzeugs mit einem Reifenpaar auf dem Gehweg, erzeugt in vielen Bereichen Probleme.

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Straßen, Wege und Plätze sind so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder zu verbessern, dass sie möglichst weitreichend barrierefrei werden und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis und insbesondere auch den Belangen behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen genügen.
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Sinngemäße Wiedergabe der Regelung aus § 10, Abs. 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes

Wirkung

Kein Durchkommen mehr

Feuerwehr und Krankentransporte kommen nicht oder nicht schnell genug zum Einsatzort oder können im Brandfall nicht mehr Anleitern. Der Raum für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen wird empfindlich beschnitten. Menschen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder kleine Kinder auf ihren Rädern kommen auf den Gehwegen nur erschwert von A nach B und weichen oft unerlaubt auf die Fahrbahn aus, wo sie sich besonderen Gefahren aussetzen.

Kurzum: Zu viele und verbotswidrig parkende Autos stellen immer wieder ein nicht hinnehmbares Risiko für die Sicherheit in den Straßen und für alle Straßenraumnutzer dar. Zudem stehen sie weiteren Verkehrsteilnehmenden im Weg, da die erforderliche Barrierefreiheit für alle in solchen Straßen nicht mehr gegeben ist.

Auftrag

Das soll erreicht werden:

Ziele

  • die Befahrbarkeit der Straßen für die Rettungssicherheit sichern

  • die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege gewährleisten

  • regelkonforme Kfz-Stellplätze im Straßenraum unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen schaffen wie insbesondere mobil.punkte (Carsharing-Stationen), E-Lade-Punkte, Lieferzonen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (Fahrradbügel), ggf. auch Flächen für Bike-Sharing und E-Scooter-Sharing

  • die Nachfrage nach Stellplätzen u. a. durch Parkraumbewirtschaftung regeln

  • die Zugänglichkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (ÖPNV) und damit die Mobilität im Quartier verbessern

  • räumliche und städtebauliche Anforderungen einbeziehen

Klare Regeln

Die Straßenverkehrsordnung StVO gibt klare Regeln für das Parken und Halten vor. Allerdings werden sie seit vielen Jahren und mit wachsenden negativen Auswirkungen missachtet. Die Stadt Bremen sieht hier einen dringenden Handlungsbedarf und Auftrag, der vom Bundesverwaltungsgericht nochmal bestätigt wurde. In seinem Urteil vom 6. Juni 2024 stellt das Gericht klar, dass das jahrzehntelange Nichtahnden von verbotswidrigem Gehwegparken kein „Gewohnheitsrecht” begründet.

Es geht bei den aktuell umzusetzenden Maßnahmen also nicht um die Aufstellung neuer, sondern um die Durchsetzung bestehender Regeln. Angefangen wird dort, wo die Probleme am größten sind.

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Die Stadt Bremen darf zunächst ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen entwickeln und besonders belastete Straßen priorisieren. Ein sofortiges Einschreiten ist nur dann geboten, wenn die Beeinträchtigung besonders gravierend ist und keine sachlichen Gründe für ein Zuwarten bestehen.
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