

Parkregeln und Umsetzung
Welche Regeln greifen und wie sie durchgesetzt werden
Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig und gibt die Regeln vor. Gehwegparken, Halten und Parken an engen Straßenstellen oder an Einmündungen von Straßen ist nicht zulässig. Punktuell schaffen Markierungen und Schilder zusätzliche Klarheit in den Straßen.
Sicherstellung der Rettungssicherheit
Die Rettungssicherheit hat oberste Priorität – weil niemand in der Straße lange auf Hilfe warten möchte, dann, wenn es darauf ankommt!
Das Problem
Verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeuge blockieren nicht nur die Gehwege, sondern engen auch massiv die Fahrbahnen ein. Rettungsfahrzeuge gelangen teilweise nicht mehr rechtzeitig zu ihren Einsatzorten. Wenn zum Beispiel die Feuerwehr bei Alarmfahrten mit ihren großen, schweren Fahrzeugen sich erst Platz verschaffen muss, um das brennende Haus zu löschen, geht wertvolle Zeit verloren – selbst dann, wenn bei diesen Einsätzen auf Blechschäden bei falsch parkenden Autos keine Rücksicht genommen wird.
Es gilt, die Rettungssicherheit in allen Straßen Bremens sicherzustellen: Angefangen dort, wo die Probleme am gravierendsten sind und die Anwohner:innen massiv Gefahren durch Nicht-Erreichbarkeit ausgesetzt sind. Durch die Priorisierung zugunsten der Straßen mit erhöhtem Handlungsdruck, wird ein stadtweites kurzfristiges Einschreiten ermöglicht.
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Besonders kritisch für die Feuerwehr sind Kurven und Einmündungsbereiche. Immer wieder werden Feuerwehrwagen dort durch falsch abgestellte Autos ausgebremst und kommen verzögert zum Einsatzort. Außerdem benötigen die Wagen der Feuerwehr Platz zum Rangieren und zum Anleitern.
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Das Vorgehen
Zur Sicherstellung der Rettungssicherheit wird zunächst in besonders stark belasteten Stadtteilen gegen verbotswidriges Halten und Parken vorgegangen. In diesen Stadtteilen wurden unter anderem Einschränkungen der Rettungssicherheit festgestellt.
Schritte zur Sicherstellung der Rettungssicherheit
Erfassung aller Straßen, in denen die Sicherstellung der Rettungssicherheit unmittelbar und zwingend erforderlich ist
Information an die Anwohner:innen der betroffenen Straßenzüge
Aufstellen von Verkehrsschildern und Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen für eine eindeutige Erkennung der Flächen, die im Sinne der Rettungssicherheit nicht durch parkende Autos zugestellt werden dürfen
Umsetzung der Maßnahmen mit Kontrollgängen durch das Ordnungsamt und Vorwarnung durch „gelbe Karten“ bevor kostenpflichtige Sanktionsmaßnahmen (Strafzettel, Abschleppen) erfolgen
Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit
Weil Sicherheit und Begegnung auf den Gehwegen für alle Menschen, gleich welchen Alters und gleich welcher körperlichen Verfassung, ein besonders schützenswertes Gut ist.
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Die Stadt Bremen kann zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermitteln, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisieren und ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzen.
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Die Grundlage
Vorgehen mit Recht: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Juni 2024 in seinem richtungsweisenden Urteil das bereits begonnene, ganzheitliche und konzeptionelle Vorgehen der Stadtgemeinde Bremen gegen verbotswidriges Gehwegparken und zum Ordnen des Parkens in Bremen unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit bestätigt. Daher ist die systematische Umsetzung des „Konzepts zum Vorgehen gegen Gehwegparken“ von hoher Bedeutung.
Das Vorgehen
Neuordnung mit Interessenausgleich: Ziel des Konzepts ist es, den öffentlichen Raum gerechter für alle Akteurinnen und Akteure zu gestalten und eine nachhaltige Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren zu schaffen. Das Parken in den Quartieren wird entsprechend untersucht und, wo nötig, neu geordnet.
Zielvorgaben für die Verbesserung der Barrierefreiheit
Sicherstellung der barrierefreien Nutzung der Gehwege
Angebot an regelkonformen Kfz-Stellplätzen in maximal möglicher Anzahl im Straßenraum – unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen, wie Carsharing und Fahrradbügel
Befahrbarkeit der Straßen für Fahrzeuge aller Art
Einbeziehung städtebaulicher Anforderungen
Durchsetzung
Für die Durchsetzung einer gerechteren Verteilung des Straßenraums mit der Neuordnung des „ruhenden Verkehrs”, insbesondere der Betrachtung von verbotswidrigem, aufgesetzten Gehwegparken, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: