- Pressemitteilung
Neuordnung des Parkens in der Neustadt-West fast abgeschlossen | Anwohnende sollen Parkausweise frühzeitig beantragen
Die Neuordnung des Parkens im Pilotgebiet Neustadt-West schreitet planmäßig voran. Die Arbeiten haben Mitte Juli begonnen und sollen bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Mit neuen Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen ist fortan eindeutig erkennbar, wo Fahrzeuge legal abgestellt werden dürfen – und wo nicht.
Die Maßnahmen sind Teil des stadtweiten Konzepts "Parken in Quartieren". Dieses verfolgt das Ziel, die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit in den Quartieren zu verbessern. Es beruht auf drei Bausteinen: der Neuordnung des Parkens, der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken sowie begleitenden Mobilitätsmaßnahmen. Neustadt-West ist das Pilotgebiet, in dem diese Maßnahmen erstmals gebündelt und in einem größeren räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden.
Ab November 2026 wird in Neustadt-West das Bewohnerparken gelten. Dann dürfen Anwohnende mit einem gültigen Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug im jeweils eigenen Bewohnerparkgebiet zeitlich unbegrenzt abstellen.
Drei neue Bewohnerparkzonen
In Neustadt-West werden drei Bewohnerparkzonen eingerichtet:
Bewohnerparkzone 21C Neustadtswall: zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Osterstraße, Westerstraße, Große Sortilienstraße, B6, Neustadtscontrescarpe/Am Hohentorsplatz und B6.
Bewohnerparkzone 21D Hohentor: zwischen Neuenlander Straße, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe/Am Hohentorsplatz und B6.
Bewohnerparkzone 21E Delmestraße: zwischen Neuenlander Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtscontrescarpe und Langemarckstraße.
Welche Straßen und Adressen jeweils genau zu den neuen Bewohnerparkzonen gehören, ist auf der Internetseite des Amtes für Straßen und Verkehr aufgeführt. Für die Zonen 21C, 21D und 21E ist das Bewohnerparken jeweils rund um die Uhr vorgesehen.
Ausweise und Tickets rechtzeitig beantragen
Bewohnerinnen und Bewohner können ihren Bewohnerparkausweis bereits seit dem 1. August 2026 beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV) beantragen. Auch Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Firmensitz im Gebiet sowie Besuchertickets für private Gäste können dort beantragt werden. Für Handwerksbetriebe, soziale Dienste und vergleichbare Dienstleisterinnen und Dienstleister stehen ebenfalls Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung. Das ASV bittet darum, die Anträge möglichst frühzeitig vollständig einzureichen. Aufgrund der erwarteten hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wer ohne Bewohnerparkausweis im Gebiet parken möchte, kann dies künftig zeitlich begrenzt mit einem Parkschein am Automaten oder über eine Park-App tun.
Bis zur Inbetriebnahme der Parkraumbewirtschaftung bleibt das legal mögliche Parken wie bisher kostenfrei. In diesem Monat werden die Parkscheinautomaten aufgestellt; mit Beginn des Bewohnerparkens im November gehen sie in Betrieb. Das Ordnungsamt kontrolliert sukzessive schon in den Straßen die neue Parkordnung, sobald die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten abgeschlossen sind. Parkscheine und Parkberechtigungen werden mit Beginn des Bewohnerparkens ebenfalls kontrolliert. Bei Verstößen können Verwarn- oder Bußgelder sowie – falls erforderlich – kostenpflichtige Abschleppmaßnahmen folgen.
Weitere Informationen
Anträge auf Bewohnerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Besuchertickets: www.asv.bremen.de
Übersicht der Bewohnerparkgebiete und antragsberechtigten Adressen: www.asv.bremen.de
Hintergrund zum Konzept und zum Pilotprojekt: www.parken.bremen.de