Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit

Den öffentlichen Raum gerechter für alle Akteurinnen und Akteure gestalten

Weil Sicherheit und Begegnung auf den Gehwegen für alle Menschen, gleich welchen Alters und gleich welcher körperlichen Verfassung, ein besonders schützenswertes Gut ist.

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Die Stadt Bremen kann zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermitteln, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisieren und ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzen.
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Sinngemäße Wiedergabe aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2024

Die Grundlage

Vorgehen mit Recht: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Juni 2024 in seinem richtungsweisenden Urteil das bereits begonnene, ganzheitliche und konzeptionelle Vorgehen der Stadtgemeinde Bremen gegen verbotswidriges Gehwegparken und zum Ordnen des Parkens in Bremen unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit bestätigt. Daher ist die systematische Umsetzung des „Konzepts zum Vorgehen gegen Gehwegparken“ von hoher Bedeutung.

Das Vorgehen

Neuordnung mit Interessenausgleich: Ziel des Konzepts ist es, den öffentlichen Raum gerechter für alle Akteurinnen und Akteure zu gestalten und eine nachhaltige Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren zu schaffen. Das Parken in den Quartieren wird entsprechend untersucht und, wo nötig, neu geordnet.

Zielvorgaben für die Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Sicherstellung der barrierefreien Nutzung der Gehwege

  • Angebot an regelkonformen Kfz-Stellplätzen in maximal möglicher Anzahl im Straßenraum – unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen, wie Carsharing und Fahrradbügel

  • Befahrbarkeit der Straßen für Fahrzeuge aller Art

  • Einbeziehung städtebaulicher Anforderungen

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