Typische Fälle
Folgende typische Fälle zeigen auf, wo geparkt werden darf und wo nicht. Schilder und Markierungen ordnen das Parken eindeutig und verbindlich für alle. Verbotsschilder sind zu beachten.
Folgende typische Fälle zeigen auf, wo geparkt werden darf und wo nicht. Schilder und Markierungen ordnen das Parken eindeutig und verbindlich für alle. Verbotsschilder sind zu beachten.
Zur Verdeutlichung der Parkordnung sind am Anfang und Ende des Straßenabschnitts weiße „L“-Markierung an den Fahrbahnrand aufgetragen. Zwischen diesen beiden L-Markierungen darf geparkt werden.
Der Gehweg ist in voller Breite sicher nutzbar.
Nur, wenn mit blauem Schild das Parken auf dem Gehweg angeordnet ist, darf dort innerhalb der „L“-Markierung geparkt werden. Eine weiße Linie auf dem Gehweg zeigt an, bis wohin Pkw auf dem Gehweg parken dürfen.
Der verbleibende Gehweg ist 1,80 Meter breit, sodass zwei Personen sich darauf begegnen und aneinander vorbeigehen können.
In Einzelfällen ist das Parken auf dem Gehweg möglich, obwohl der Gehweg sehr schmal ist. Nur, wenn mit blauem Schild das Parken auf dem Gehweg angeordnet ist, darf dort innerhalb der „L“-Markierung geparkt werden. Eine weiße Linie auf dem Gehweg zeigt an, bis wohin Pkw auf dem Gehweg parken dürfen.
Fußgänger:innen können sich in regelmäßigen Abständen begegnen und einander ausweichen. Die Bereiche folgen alle 5 Pkw-Längen aufeinander und werden durch 2 Fahrradbügel auf der Fahrbahn von Autos freigehalten.
Wo Schilder „absolutes Halteverbot” (roter Kreis, rotes Kreuz, dunkelblaue Felder) aufgestellt sind, ist auf derselben Straßenseite ab Schild und für den gesamten folgenden Straßenabschnitt das Parken nicht erlaubt. Auch für einen kurzen Moment darf nicht geparkt werden.
Mehr zu Halten und Parken finden sie hier:
Halten und Parken beim Amt für Strassen und Verkehr