Sicherstellung der Rettungssicherheit

Was ist Rettungssicherheit und warum sie oberste Priorität hat

Die Rettungssicherheit hat oberste Priorität – weil niemand in der Straße lange auf Hilfe warten möchte, dann, wenn es darauf ankommt!

Das Problem

Verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeuge blockieren nicht nur die Gehwege, sondern engen auch massiv die Fahrbahnen ein. Rettungsfahrzeuge gelangen teilweise nicht mehr rechtzeitig zu ihren Einsatzorten. Wenn zum Beispiel die Feuerwehr bei Alarmfahrten mit ihren großen, schweren Fahrzeugen sich erst Platz verschaffen muss, um das brennende Haus zu löschen, geht wertvolle Zeit verloren – selbst dann, wenn bei diesen Einsätzen auf Blechschäden bei falsch parkenden Autos keine Rücksicht genommen wird.

Es gilt, die Rettungssicherheit in allen Straßen Bremens sicherzustellen: Angefangen dort, wo die Probleme am gravierendsten sind und die Anwohner:innen massiv Gefahren durch Nicht-Erreichbarkeit ausgesetzt sind. Durch die Priorisierung zugunsten der Straßen mit erhöhtem Handlungsdruck, wird ein stadtweites kurzfristiges Einschreiten ermöglicht.

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Besonders kritisch für die Feuerwehr sind Kurven und Einmündungsbereiche. Immer wieder werden Feuerwehrwagen dort durch falsch abgestellte Autos ausgebremst und kommen verzögert zum Einsatzort. Außerdem benötigen die Wagen der Feuerwehr Platz zum Rangieren und zum Anleitern.
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Das Vorgehen

Zur Sicherstellung der Rettungssicherheit wird zunächst in besonders stark belasteten Stadtteilen gegen verbotswidriges Halten und Parken vorgegangen. In diesen Stadtteilen wurden unter anderem Einschränkungen der Rettungssicherheit festgestellt.

Schritte zur Sicherstellung der Rettungssicherheit

  • Erfassung aller Straßen, in denen die Sicherstellung der Rettungssicherheit unmittelbar und zwingend erforderlich ist

  • Information an die Anwohner:innen der betroffenen Straßenzüge

  • Aufstellen von Verkehrsschildern und Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen für eine eindeutige Erkennung der Flächen, die im Sinne der Rettungssicherheit nicht durch parkende Autos zugestellt werden dürfen

  • Umsetzung der Maßnahmen mit Kontrollgängen durch das Ordnungsamt und Vorwarnung durch „gelbe Karten“ bevor kostenpflichtige Sanktionsmaßnahmen (Strafzettel, Abschleppen) erfolgen

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