Pilotprojekt Neustadt-West

Die Umsetzung der „Stufe 3“ des Konzepts „Parken in Quartieren” – die Verbesserung der Barrierefreiheit – beginnt mit dem „Pilotprojekt Neustadt-West“.

Mit dem Pilotprojekt Neustadt-West soll erstmalig die integrierte Planung und Umsetzung der Maßnahmen in einem engen Zeitrahmen (November 2025-Herbst 2026) und größeren räumlichen Zusammenhang erprobt werden. 

Das stadtweite Konzept zur Verbesserung der Barrierefreiheit fußt auf drei Säulen:  

  • Ordnen des Parkens
  • Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken
  • Begleitmaßnahmen

Neuordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt klare Regeln für das Parken und Halten vor. Allerdings werden diese häufig missachtet. Das gilt insbesondere für das Gehwegparken, also das aufgesetzte Parken, bei dem das Fahrzeug mit zwei Rädern auf dem Gehweg steht. Das ist grundsätzlich überall verboten – außer dort, wo auf eine Erlaubnis ausdrücklich hingewiesen wird.

Welche Parkregeln nach Straßenverkehrsordnung gelten, und wie wichtig es ist, diese Regeln einzuhalten, dazu mehr hier:

Parkregeln und Umsetzung

Im Projektgebiet zeigen künftig Schilder und Fahrbahnmarkierungen an, wo geparkt werden darf und wo nicht. Typische Fälle nach der Neuordnung des Parkens sind hier zu finden:

Neuordnung

Bewohnerparken

Zusätzlich werden Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Damit werden Anwohnende bevorzugt behandelt, wenn sie ihr Fahrzeug in der Nähe ihrer Wohnung oder ihres Hauses parken wollen. Falschparkende müssen mit einem Bußgeld rechnen und das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Kartografische Darstellung des Projektgebietes
Abbildung 1:  Projektgebiet des Pilotprojekts „Neustadt-West“

Im Projektgebiet Neustadt-West werden drei Bewohnerparkgebiete eingerichtet, zwischen:

  • Neuenlander Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtscontrescarpe, Langemarckstraße
  • Neuenlander Straße, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe/Am Hohentorsplatz, B6
  • Friedrich-Ebert-Straße, Osterstraße, Westerstraße, Große Sortillienstraße, B6, Neustadtscontrescarpe/Am Hohentorsplatz, B6 

Grundsätzlich können Bewohner:innen (mit Bewohnerparkausweis), Gewerbetreibende (mit Ausnahmegenehmigung) sowie Externe (ohne Bewohnerparkausweis) im Quartier parken. Letztere können allerdings nur mit zeitlich begrenzten Parktickets ihr Fahrzeug im Quartier abstellen.

Bewohner:innen können für ihren privaten Besuch Besuchertickets erwerben. 

Wann geht es los?

Ab August 2026 können Bewohnerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen oder Besucherkarten hier beantragt werden:

Online beantragen

Das Bewohnerparken startet im November 2026. Ab dann kann in den Bewohnerparkzonen nur noch mit Bewohnerparkausweisen oder Parktickets geparkt werden.

Ausnahmegenehmigungen für Handwerker:innen, Pflegedienste u. ä. berechtigen ebenfalls zum Parken in den Bewohnerparkzonen. Anträge dazu sind beim ASV gelistet unter Ausnahmegenehmigungen

Weitere Informationen zur Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken finden Sie hier:

Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken

Begleitmaßnahmen

Zu den Begleitmaßnahmen zählen zum einen die Prüfung alternativer Parkflächen für das Auto. Zum anderen sollen nachhaltige Mobilitätsformen, wie Carsharing, Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV gestärkt werden, um den Umstieg zu erleichtern. Ziel ist der Erhalt der Mobilität aller Menschen im Quartier und Steigerung ihrer Lebensqualität.

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Die Umsetzung von Begleitmaßnahmen erfolgt sukzessive. Die Installation von Fahrradbügeln (außerhalb von Begegnungsstellen) im Gebiet des Pilotprojekts Neustadt-West startet im November 2026.

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