Das Pilotprojekt umfasst drei Quartiere, die zu dem Cluster „Neustadt-West“ zusammengefasst sind. Das gesamte Gebiet liegt zwischen der B6, der Neuenlander Straße, der Friedrich-Ebert-Straße und der Westerstraße.
Neuordnung des Parkens – warum hier zuerst?
Der Handlungsbedarf ist in verschiedenen zentralen Stadtteilen von Bremen hoch. Dazu zählen neben der Neustadt: Mitte, Walle, Findorff, Östliche Vorstadt und Schwachhausen. Denn wo parkende Autos Rettungsfahrzeuge blockieren und die barrierefreie Nutzung der Gehwege einschränken, kann die Straße ihrer Funktion als Mobilitätsraum für alle nicht mehr hinreichend nachkommen. Innerhalb dieser Stadtteile wurden vier Startcluster definiert, die besonders stark belastetet sind. Die Neustadt-West wurde als Pilotprojekt ausgewählt, um hier mit der Verbesserung der Barrierefreiheit zu beginnen und in diesem Rahmen das Parken neu zu ordnen (Stufe 3 des Konzepts Parken in Quartieren )
Die Stadt greift durch – muss sie das?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 in Leipzig lässt keinen Spielraum: Das sukzessive Vorgehen der Stadt Bremen gegen verbotswidriges Gehwegparken und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist rechtlich gesetzt. Daher muss die Stadt Bremen handeln.
Rettungssicherheit, Barrierefreiheit – was ist geplant?
In der Neustadt wurden bereits in einigen Straßenzügen Maßnahmen für die Rettungssicherheit umgesetzt (Stufe 1). Dabei geht es um die Sicherstellung von Mindestdurchfahrtsbreiten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, damit sie ungehindert zum Einsatzort gelangen können.
Die geplanten Maßnahmen in der Neustadt-West jetzt zielen auf die Herstellung der Barrierefreiheit (Stufe 3). Dabei werden die drei betroffenen Quartiere insgesamt betrachtet und untersucht, wie das Abstellen von Autos bei oft hohem Parkdruck neu organisiert werden kann. Ziel ist, dass gleichzeitig Gehwege ihrer Funktion als sicherer Mobilitätsraum für Fußgänger:innen, Rollstuhlfahrer:innen und viele weitere Personengruppen gerecht werden.