Pilotprojekt Neustadt-West

November 2025 bis Herbst 2026

Die Umsetzung der „Stufe 3“ des Konzepts Parken in Quartieren – die Verbesserung der Barrierefreiheit – beginnt mit dem „Pilotprojekt Neustadt-West“.

Mit dem Pilotprojekt soll erstmalig die integrierte Planung und Umsetzung der Maßnahmen in einem engen Zeitrahmen und größeren räumlichen Zusammenhang erprobt werden.

Die Planungsarbeiten laufen seit November 2025. Wesentliche Arbeiten – das Ordnen des Parkens und die Einführung von Bewohnerparken sollen bis Herbst 2026 abgeschlossen sein. Dazu kommen u.a. zahlreiche zusätzliche Fahrradbügel und weitere Carsharing-Stationen.

Projektgebiet

Das Pilotprojekt „Neustadt-West“ umfasst drei Quartiere. Das Projektgebiet liegt zwischen der B6, der Neuenlander Straße, der Friedrich-Ebert-Straße und der Westerstraße.

Abbildung 1:  Projektgebiet des Pilotprojekts „Neustadt-West“

Die drei definierten Quartiere stellen die zukünftigen Bewohnerparkgebiete dar. Der Zuschnitt ergibt sich unter anderem aus den rechtlichen Vorgaben für die maximale Größe für Bewohnerparkgebiete. Die maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes darf maximal 1 km, im Einzelfall 1,5 km betragen.

Zeitplan für Planung und Umsetzung

Start der Planung

Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro

Öffentliche Sitzung des Beirats Neustadt

Vorstellung des Projekts zum Start der Planung

Bürgerveranstaltung „Dialog Parken“

Öffentlicher Austausch zum Pilotprojekt Neustadt-West im Foyer der Shakespeare Company

Online-Beteiligung Pilotprojekt Neustadt-West

Standortvorschläge für Fahrradbügel, Lieferzonen, Carsharing und weitere Maßnahmenideen.

Abschluss der Planung und Entwicklung von Betriebsplänen mit Planungsdetails für die drei Quartiere

Start der vierwöchigen Anhörung der „Träger Öffentlicher Belange“ (TÖB-Beteiligung)

Öffentliche Sitzung des Beirats Neustadt

Erste Vorstellung der Planung mit neuer Parkordnung, Bewohnerparken sowie Grobplanung für Carsharing und Fahrradparken

Öffentliche Sitzung des Beirats Neustadt

Abschließende Vorstellung der Planung und Beschluss zur Einrichtung von Bewohnerparken

Postwurfsendung

Verteilung von Flyern an alle betroffenen Haushalte, Gewerbetreibende etc. mit Informationen zur Planung und zum weiteren Vorgehen

sukzessive Ankündigung der Umsetzung in den jeweiligen Straßen

Beschilderung mit temporären Halteverbot

Vorbereitende Arbeiten in den Straßen

Sukzessive Baustellenabsperrungen in den Straßen („absolutes Halteverbot”)
Umparken nötig!

Sukzessive Umsetzung der neuen Parkordnung (Markierung und Beschilderung)
Unmittelbare Kontrollen der neuen Parkordnung

Vorbereitung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken

Start für die Antragstellung zum optionalen Erwerb von …
  • Bewohnerparkausweisen

  • Besucherkarten

  • Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Soziale Dienste etc.

Abschluss der Detailplanung
  • Entwicklung eines Betriebsplans zu Fahrradparken und Carsharing

  • Start der 4-wöchigen Anhörung der „Träger Öffentlicher Belange“ (TÖB-Beteiligung)

Öffentliche Sitzung des Beirats Neustadt

Vorstellung der Planung zu Fahrradparken und Carsharing, Anhörung des Beirats

Offizielles Startdatum Bewohnerparken

Information erfolgt im Vorfeld

Installation von Fahrradbügeln
  • Anstoßen und Begleiten der Mehrfachnutzung von bestehenden privaten und öffentlichen Parkflächen

  • Schrittweise, bedarfsorientierte Einrichtung von zusätzlichen Carsharing-Stationen

Der Zeitplan wird mit Projektfortschritt weiter ergänzt und aktualisiert.

Ordnen des Parkens

Zukünftig kann im Projektgebiet „Neustadt-West“ nur noch regelkonform geparkt werden. Das Ordnen des Parkens ist rechtlich insbesondere durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum illegalen Gehwegparken in Bremen vom 6. Juni 2024 in Leipzig geboten. Das Konzept „Parken in Quartieren“ hat einen konkreten Handlungsrahmen definiert, der im Pilotprojekt und in allen zukünftig bearbeiteten Quartieren umgesetzt wird. Schilder und Fahrbahnmarkierungen zeigen zukünftig an, wo geparkt werden darf und wo nicht. Damit wird die barrierefreie Nutzung der Gehwege für alle, die darauf angewiesen sind, verbessert.

Gehwegparken wird dort, wo es rechtlich möglich ist, durch eine Anordnung ermöglicht.

Für Quartiere mit besonders hohem Parkdruck wird darüber hinaus in besonderen Einzelfällen und geeigneten Straßen ein temporärer Kompromiss vorgesehen. Dieser beinhaltet, dass zunächst nur einseitig die definierten Regelmaße für Gehwege (1,80 m bzw. 1,50 m mit Begegnungsstellen für den Fußverkehr) hergestellt werden. Auf der anderen Seite werden im Einzelfall dann zunächst geringere Mindestgehwegbreiten (mindestens 1,20 m verbleibende Gehwegbreite) sichergestellt. Auch hier sorgt die Einrichtung von regelmäßigen Begegnungsstellen für Platz, damit Fußgänger:innen sich begegnen können.

Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken

Parkraumbewirtschaftung mit Sonderregeln für Bewohner (Bewohnerparken) ist ein erprobtes Instrument, um den Parkdruck zu senken und eine Privilegierung für die Bevölkerung in den Quartieren (gegenüber Externen) für den Zugang zu Parkplätzen einzuführen.

Die Entscheidung über die Einführung von Bewohnerparken hat der Stadtteilbeirat über einen Beschluss getroffen. Es werden drei Bewohnerparkgebiete im Projektgebiet „Neustadt-West“ eingerichtet (siehe Karte).

  • zwischen Neuenlander Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtscontrescarpe, Langemarckstraße

  • zwischen Neuenlander Straße, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe / Am Hohentorsplatz, B6

  • Friedrich-Ebert-Straße, Osterstraße / Westerstraße / Große Sortillienstraße, B6, Neustadtscontrescarpe / Am Hohentorsplatz, B6

Die Grenzen werden im Projektverlauf hausnummernscharf definiert, damit die Betroffenheit der Anwohnenden, d.h. die Berechtigung für Bewohnerparkausweise eindeutig festgelegt ist.

Bewohnerparken wird nach dem „Mischprinzip“ konzipiert. Das bedeutet, dass sowohl Bewohner:innen (mit Bewohnerparkausweis), Gewerbetreibende (mit Ausnahmegenehmigung) sowie Externe (ohne Bewohnerparkausweis) im Quartier parken können. Letztere können allerdings nur mit zeitlich begrenzten Parktickets vom Parkscheinautomaten bzw. über Park-Apps ihr Fahrzeug im Quartier abstellen. Anwohnende könne für ihre privaten Besucher:innen in einem gewissen Rahmen besondere Besuchertickets erwerben.

Die Regelungen zum Parken in Bewohnerparkgebieten in Bremen werden derzeit nachjustiert. Das soll sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Quartiere erhalten bleibt und die Erreichbarkeit gewährleistet ist. Derzeit wird im Amt für Straßen und Verkehr ein digitales Beantragungssystem für Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende etc. aufgebaut, das die derzeitige manuelle Bearbeitung ersetzen wird. Eine analoge Antragstellung wird aber auch weiterhin möglich sein.

Die betroffenen Haushalte werden vor der Einführung von Bewohnerparken und der Umsetzung einer neuen Parkordnung über Postwurfsendungen sowie über die Website mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Umsetzung informiert. Die Einführung des Bewohnerparkens soll parallel zur Umsetzung der neuen Parkordnung erfolgen. Es wird ein konkretes Startdatum festgelegt und kommuniziert werden, ab dem die Regelungen zum Bewohnerparken gelten werden.

Weitere Informationen zum Bewohnerparken


Beteiligung: „Dialog Parken“ und Online-Beteiligung

Im Rahmen des „Dialog Parken in Quartieren – Neustadt West“ am 14.01.2026 sowie der ergänzenden Online-Beteiligung vom 15.01. bis 25.01.2026 wurde den Anwohner:innen und Gewerbetreibenden der Quartiere im Pilotprojekt die Möglichkeit geboten, konkrete Standortvorschläge für Fahrradbügel und Lastenradstellplätze, Liefer- und Ladezonen, Carsharing-Stationen und Behindertenparkplätze in den Planungsprozess miteinzubringen.

Da sich die Parkordnung für Kraftfahrzeuge aus der Straßenverkehrsordnung und dem Konzept „Parken in Quartieren“ ableitet, stand dieses Thema nicht im Fokus eines eigenes Beteiligungsverfahren. Individuelle Anregungen zum Parken konnten daher nicht im Einzelnen in die Planung einfließen. Alle weiteren Hinweise, Wünsche und Ideen aus der Bürgerbeteiligung wurden jedoch sorgfältig gesammelt und in die weiteren Überlegungen einbezogen.

Im Zuge der Beteiligung wurden zusätzlich auch Vorschläge für Querungshilfen abgefragt, die verwaltungsintern weitergeleitet werden und im Rahmen des Ausbauprogramms für Querungshilfen gegebenenfalls Berücksichtigung finden können. Deren Planung und Umsetzung findet allerdings außerhalb des Rahmens von „Parken in Quartieren“ statt. Insgesamt wurden 330 Beiträge für die drei Quartiere des Pilotprojekts eingebracht. Darüber hinaus gab es 153 Kommentare zu vorhandenen Beiträgen. Der „Dialog Parken“ und die Online-Beteiligung zeigte, dass ein großes Interesse am Projekt besteht und die Erwartungen an die Verteilung des Straßenraums sehr unterschiedlich ausfallen. Der überwiegende Teil der Beiträge und Gespräche war sehr konstruktiv. Darüber hinaus gab es einen hohen Informationsbedarf, z.B. zu den Regelungen zum Bewohnerparken.

Die Beiträge aus der Veranstaltung und aus der Online-Beteiligung wurden zunächst zusammengeführt und thematisch sortiert. Alle konkreten, gegebenenfalls planungsrelevanten Vorschläge und Beiträge wurden dem beauftragten Planungsbüro zur Prüfung übermittelt. Fachlich und im Kontext der Gesamtplanung sinnvolle Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung werden so weit wie möglich in der Planung berücksichtigt.

Planungsergebnisse:
Sobald weitere Ergebnisse vorliegen werden sie hier zur Verfügung gestellt.

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