Bewohnerparkausweise
Alle Anwohner:innen mit Meldeadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) im Bewohnerparkgebiet können beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV) jeweils einen Bewohnerparkausweis für ihre Bewohnerparkzone beantragen.
Mit dem Ausweis, gültig für ein oder zwei Jahre, erhalten Anwohnende die Berechtigung, im Gültigkeitszeitraum auf den gekennzeichneten und bewirtschafteten Parkplätzen dauerhaft zu parken. Damit entsteht allerdings kein Anspruch auf einen freien Stellplatz. Voraussetzung für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist: Weder kann eine private Garage genutzt werden, noch ist ein anderer privater Stellplatz verfügbar.
- Bewohnerparkausweis „Sonderparkberechtigung für Bewohner“
75,00 Euro pro Jahr; 150,00 EUR für 2 Jahre