Parken mit Firmensitz im Bewohnerparkgebiet
Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u. ä. können eine Ausnahmegenehmigung für maximal ein genutztes Fahrzeug zur Zeit beantragen.
Weitere Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall gewährt werden, wenn das Parken von Fahrzeugen im Bewohnerparkgebiet regelmäßig und durchgehend für die Aufrechterhaltung des Betriebs dringend notwendig ist (z. B. für Transport von Werkzeug und Material) und der Firma keine eigenen Stellplätze oder Garagen zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf das Gewerbe bzw. den Inhaber zugelassen sein und eine Firmenbeschriftung aufweisen (keine Magnetbeschriftung). Die Einzelfallprüfung erfolgt durch das ASV.
- Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende u. ä.: 88,50 Euro
- Jahresgenehmigung für Vereine: 75,00 Euro