Parken für Sonstige

Kurzzeittickets und Tagestickets

Das Parken in Bewohnerparkzonen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung ist mit Parktickets (Parkscheinautomat oder Park-App) möglich.

  • Kurzzeit-Parkticket (außerhalb der Innenstadt): 3,00 Euro pro Stunde, max. 3 Stunden
  • Tagesticket (gültig jeweils für 24 Stunden): 12,00 Euro pro 24 Stunden.

Parken von E- Fahrzeugen in Bewohnerparkgebieten 

Stellplatz ohne E-Ladesäule

Für das Parken von E-Fahrzeugen gelten alle Bewirtschaftungsregeln, die auch für andere Pkw gelten.

Stellplatz mit E-Ladesäule 

Das Parken an E-Ladesäulen ist im gesamten Stadtgebiet einheitlich geregelt: Stellplätze sind E-Fahrzeugen vorbehalten. Diese dürfen nur während das Ladevorgangs und maximal 3-4 Stunden geparkt werden; nachts dagegen auch ohne Laden.

Die Regeln für die Bewirtschaftung gelten für E-Fahrzeuge an E-Ladesäulen nicht: Elektrofahrzeuge benötigen an diesen Stellplätzen kein Parkticket oder Bewohnerparkausweis. 

Parken von Carsharing und Mietwagen in Bewohnerparkgebieten

Carsharing

Seit August 2026 gibt es eine Erleichterung für das Parken von Carsharing-Fahrzeugen (wie z. B. von Cambio oder PMC) in Bewohnerparkgebieten: Carsharing-Nutzer:innen benötigen keinen Bewohnerparkausweis mehr für das Parken in Bewohnerparkzonen – sei es im eigenen Bewohnerparkgebiet oder in anderen Bewohnerparkgebieten in der Stadt. Auf bewirtschafteten Flächen außerhalb von Bewohnerparkgebieten muss allerdings ein Parkticket gelöst werden.

Autovermietung

Für Mietwagen, z. B. von Sixt, Herz oder anderen Anbietern, gibt es keine gesonderten Regeln. Für das Parken eines Mietwagens in einem Bewohnerparkgebiet ist ein Parkticket erforderlich.

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