07.10.2026 /

Jetzt Bewohnerparkausweis beantragen!

In der Neustadt-West sind ab November 2026 öffentliche Parkplätze grundsätzlich kostenpflichtig. Wer einen Bewohnerparkausweis hat, kann dauerhaft parken. 

Ab November 2026 gilt für die drei eingerichteten Bewohnerparkzonen in der Neustadt-West: Nur wer einen Bewohnerparkausweis vorlegen kann, muss keinen Parkschein an den aufgestellten Parkscheinautomaten ziehen.

Karte Bewohnerparkgebiete
Bewohnerparkgebiete

Der Bewohnerparkausweis ist für ein Jahr oder auch für zwei Jahre gültig – je nach Wunsch und eigener Wahl. Mit ihm zahlen Bewohnerinnen und Bewohner für eine dauerhafte Parkberechtigung vergleichsweise deutlich weniger als so genannten Kurzzeitparkerinnen und -parker, die ihren Parkschein am Automaten oder per App erwerben. Das Auto über Nacht oder mehrere Tage auf einem der bewirtschafteten Parkplätze stehen lassen – mit gültigem Bewohnerparkausweis kein Problem!

Da zwischen Beantragung und Ausstellung eine mehrtägige bis -wöchige Bearbeitungszeit liegt, ist es für alle, die noch keinen Bewohnerparkausweis für ihr Auto beantragt haben, jetzt an der Zeit, aktiv zu werden. So können unnötige Kosten bei Start der Parkraumbewirtschaftung im Pilotgebiet Neustadt-West vermieden werden und die Vorteile des Bewohnerparkausweises direkt ausgeschöpft werden.

Jetzt also noch schnell die Chance nutzen, Bewohnerparkausweis beim ASV beantragen und dauerhaft entspannter parken können!

Direkt zur Onlinebeantragung Bewohnerparken beim ASV Übersicht zu allen Anträgen für das Bewohnerparkgebiet und möglichen Ausnahmegenehmigungen Maßnahmen gesamt im Pilotprojekt Neustadt-West

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