1. Fragen zum Parkkonzept „Parken in Quartieren"
1.1 Grundsätze, Hintergrund, Ziele, Vorgehen
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„Parken in Quartieren“ bezeichnet das Konzept der Stadtgemeinde Bremen zum Umgang mit Gehwegparken. Es wird in einem mehrstufigen Prozess umgesetzt und umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Im Zentrum des Konzepts stehen Maßnahmen zum Ordnen des Kfz-Parkens, d.h. das konsequente Unterbinden von Falschparken und insbesondere das regelwidrige (aufgesetzte) Gehwegparken. Darüber hinaus werden vielfältige Entlastungsmaßnahmen für die Quartiere vorgesehen, um den Parkdruck zu senken und Mobilitätsangebote zu stärken. Die Maßnahmen werden stadtweit umgesetzt. Begonnen wird in den innenstadtnahen Quartieren.
Das Konzept „Parken in Quartieren“ wurde in seiner detaillierten Fassung am 6. November 2025 in der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (VL21/5891) sowie am 9. Dezember 2025 durch den Senat beschlossen.
Weiterführende Informationen:
· Detaillierte Fassung des Konzepts „Parken in Quartieren“ https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/0e17376d2b-1764176685/teil_b_anl_parken_in_quartieren.pdf
· Beschluss der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (VL21/5891) https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/488087fac4-1764176804/beschlussvorlage_ausschuesse-deputationen_vl_21-5891.pdf
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Die Freie Hansestadt Bremen muss den Herausforderungen des zunehmenden Parkdrucks in den Quartieren und dem flächenhaften, regelwidrigen Parken auf Gehwegen sowie den damit verbundenen Einschränkungen der Rettungssicherheit und Barrierefreiheit begegnen. Dafür sind Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seinem Urteil Mitte 2026 festgestellt, dass Bremen gegen regelwidriges Gehwegparken und Einschränkungen der Barrierefreiheit konsequent vorgehen muss (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23). Das Urteil schafft für Bremen Rechtsklarheit. Das bereits begonnene, ganzheitliche und konzeptionelle Vorgehen gegen regelwidriges Gehwegparken wurde bestätigt.
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Das Parken in den Quartieren soll unter Beachtung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts neu geordnet und geregelt werden. Vor dem Hintergrund der vielen Nutzungskonkurrenzen auf den öffentlichen Flächen ist im Sinne eines Ausgleichs der Interessen vorgesehen,
· die Befahrbarkeit der Straßen für die Rettungssicherheit zu sichern,
· die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege zu gewährleisten,
· möglichst viele regelkonforme Kfz-Stellplätze im Straßenraum zu schaffen – unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen wie Raum für mobil.punkte (Carsharing-Stationen), E-Lade-Punkte, Lieferzonen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (Fahrradbügel), ggf. auch Flächen für Bike-Sharing und E-Scooter-Sharing
· die Nachfrage nach Stellplätzen u. a. durch Parkraumbewirtschaftung zu regeln,
· die Zugänglichkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (ÖPNV),
räumliche und städtebauliche Anforderungen einzubeziehen.
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Insgesamt gibt es vier Stufen, die grundsätzlich nacheinander umgesetzt werden:
Die Umsetzung des Konzepts beginnt mit den Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungssicherheit in jeweils betroffenen Straßen (Stufen 1 und 2):
Stufe: Maßnahmen für die Sicherstellung der Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf (d.h. Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen).
Stufe: Maßnahmen für die Sicherstellung der Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen.
Diese Maßnahmen wurden bis Ende des Jahres 2025 größtenteils umgesetzt.
Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird ab 2026 die Barrierefreiheit in den Quartieren verbessert (Stufe 3 und 4):
Stufe: Maßnahmen zum Ordnen des Parkens und zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf (Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen), einschließlich Begleitmaßnahmen.
Stufe: Maßnahmen zum Ordnen des Parkens und zu Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in den übrigen Stadtteilen, einschließlich Begleitmaßnahmen
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Aufgrund der flächendeckenden und umfangreichen Aufgaben können aufgrund begrenzter Ressourcen nicht alle Aufgaben und Quartiere gleichzeitig bearbeitet werden. Somit ist im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ein stufenweises Vorgehen und eine Priorisierung nach sachlichen und fachlichen Kriterien vorgesehen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungssicherheit haben Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, da Leib und Leben im Ernstfall bedroht sein können.
Innenstadtnahe Stadtteile werden jeweils vor den anderen Stadtteilen bearbeitet, da hier insgesamt größere Belastungen durch regelwidriges Parken vorliegen.
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Maßnahmen in Stufe 1 und 2:
Zur Sicherstellung der Rettungssicherheit (Stufe 1 und 2) wird ausschließlich das Kfz-Parken geordnet, um Falschparken zu unterbinden. Das Ordnen des Parkens erfolgt mit dem Ziel, dass die Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sichergestellt wird und die Fahrgassen in der erforderlichen Mindestbreite entsprechend freigehalten werden. Die Maßnahmen werden nur in einzelnen, betroffenen Straßen oder Straßenabschnitten umgesetzt.
Maßnahme in Stufe 3 und 4:
In Stufe 3 und 4 wird ein umfangreiches Maßnahmenpaket jeweils in ganzen Quartieren umgesetzt. Das Ziel der Maßnahmen ist es, die Barrierefreiheit auf den Gehwegen zu verbessern, alternative Mobilitätsangebote zu stärken und den Parkdruck zu senken.
Es werden drei Teilprojekte unterschieden:
Ordnen des Parkens, d.h. Unterbinden des regelwidrigen Parkens zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen
Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken
Begleitmaßnahmen: Stärkung von Mobilitätsangeboten
Ausbau von Carsharing
Aufstellen von (Lasten-)Fahrradbügeln
Erschließung von alternativen Parkflächen („Mehrfachnutzung“ von z.B. Supermarktparkplätzen)
Prüfung von der Einrichtung von Quartiersgaragen
Ausbau der E-Ladeinfrastruktur für Pkw
Einrichtung von Flächen für Liefern und Laden
Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter
Einrichtung von Abstellflächen für Bikesharing
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV.
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Durch die Maßnahmen zum Parken wird illegales Parken konsequent unterbunden. Somit stehen durch die Beschränkung auf legale Parkplätze dann weniger Parkplätze in den Quartieren im öffentlichen Raum zur Verfügung. Das kann den Parkdruck in den Quartieren zumindest am Anfang erhöhen. Zur Entlastung der Quartiere von erhöhtem Parkdruck soll eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden. Diese Instrumente regulieren das Stellplatzangebot im öffentlichen Raum und reduzieren die Nachfrage nach Stellplätzen.
Was ist „Parkdruck“?
Unter Parkdruck wird verstanden, wenn es eine hohe Nachfrage gibt gegenüber einer begrenzten Anzahl von verfügbaren Parkplätzen. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen definiert den Parkdruck anhand der Auslastung der Parkraumangebots (Auslastung = Belegung/Kapazität), wobei die Skala von „weniger als 60 %“ („kein Parkdruck“) bis „mehr als 90 %“ („sehr hoher Parkdruck“) reicht. Somit geht es beim Parkdruck um die Relation aus Parkraumnachfrage (die, wenn sie bedient werden kann, zu einer Belegung führt) und Parkraumangebot (Kapazität).Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiger Baustein, um den ruhenden Verkehr zu steuern. Durch Kurzparkgebühren oder die Begrenzung der Parkdauer nimmt das sogenannte Langzeit- oder Dauerparken ab und es stehen mehr freie Parkplätze zur Verfügung. Sinnvoll kombiniert wird Parkraumbewirtschaftung mit einer Bewohnerparkzone. Anwohner:innen können hier Bewohnerparkausweise im Amt für Straßen und Verkehr beantragen, die sie von den höheren Gebühren des Kurzzeitparkens und den Einschränkungen bei der Parkhöchstdauer befreien. Dadurch finden sie vor allem abends schneller und näher an der Wohnung einen Parkplatz und profitieren außerdem davon, dass der Parksuchverkehr in der Umgebung abnimmt. Tagsüber nützt die höhere Parkplatzverfügbarkeit zudem Besucher:innen. Sie können in der Bewohnerparkzone weiterhin parken, wenn Sie eine Kurzparkgebühr entrichten. Handwerker:innen, Pflege- und Lieferdiensten können Ausnahmegenehmigungen im Amt für Straßen und Verkehr erhalten.
Als Begleitmaßnahmen sollen zur weiteren Entlastung der Quartiere diverse Mobilitätsangebote und Alternativen zum privaten Pkw gestärkt werden, z.B. durch den Ausbau von Carsharing-Stationen (mobil.punkten). Eine aktuelle Studie zeigt, dass bei einem dichten Angebot von Carsharing in der Folge private Pkw abgeschafft bzw. nicht neu beschafft werden. Somit reduziert sich der Parkdruck im Quartier insgesamt. Parkraum wird frei für diejenigen, die auf ihr Fahrzeug nicht verzichten können. Und Flächen werden frei für andere Nutzungen.
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Als Teil der Begleitmaßnahmen (Stufe 3, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit) werden alternative Parkoptionen für die betroffenen Quartiere geprüft. Dazu gehören schon bestehende, öffentlich zugängliche Parkflächen, z.B. von Supermärkten, Betriebsgebäuden, Schulen, usw., die außerhalb der Öffnungszeiten für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden könnten (sogenannte „Mehrfachnutzung von Parkflächen“). Eine andere Option ist der Bau von Quartiersgaragen.
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Um den Parkdruck zu senken, werden zwei Ansätze verfolgt: zum einen wird für die Quartiere geprüft, ob alternative Parkmöglichkeiten eingerichtet werden können.
Zum anderen ist es notwendig, den Parkdruck im öffentlichen Raum durch eine sinkende Nachfrage nach Stellplätzen zu regulieren. Dafür ist als Teil des Maßnahmenpakets vorgesehen, eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken einzuführen. Mit diesem Instrument können quartiersfremde Parker nur noch kostenpflichtig und zeitlich begrenzt in den Quartieren parken. Das entlastet den Parkdruck auf die bestehen Stellplätze im Quartier. Darüber hinaus haben eine Bewirtschaftung des Parkraums und Bewohnerparkregelungen auch einen Einfluss auf die Pkw-Bestand der Anwohnerschaft in den Quartieren – das zeigen die Erfahrungen vieler anderer Städte, z.B. von Wien. Auch private Parkoptionen, wie Garagen, werden oft (re-)aktivitiert, wenn Parken im öffentlichen Raum nicht mehr umsonst ist.
Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist in der Regel eine der Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Quartiersgaragen. Nur wenn das Parken im öffentlichen Raum reglementiert ist und etwas kostet, gibt es eine Bereitschaft, für das Parken höhere monatliche Mietbeträge für Quartiersgaragenstellplätze zu bezahlen.
Im Rahmen von „Parken in Quartieren“ ist es vorgesehen, diverse Mobilitätsangebote als Alternativen zum privaten Pkw zu stärken. Dazu gehört sowohl der ÖPNV als auch Carsharing. Für Menschen, die ihren Pkw nur selten benötigen, kann Carsharing das eigene Fahrzeug ersetzen – mit positiven Effekten für das gesamte Quartier. Die aktuelle Befragung von Carsharing-Nutzenden in Bremen hat ergeben, das 1 Carsharing- Fahrzeug im Durchschnitt mehr als 18 private Pkw ersetzt. Diese wurden ersetzt oder gar nicht erst angeschafft (Link Studie).