1. Fragen zum Parkkonzept „Parken in Quartieren"

1.1 Grundsätze, Hintergrund, Ziele, Vorgehen

  • „Parken in Quartieren“ bezeichnet das Konzept der Stadtgemeinde Bremen zum Umgang mit Gehwegparken. Es wird in einem mehrstufigen Prozess umgesetzt und umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Im Zentrum des Konzepts stehen Maßnahmen zum Ordnen des Kfz-Parkens, d.h. das konsequente Unterbinden von Falschparken und insbesondere das regelwidrige (aufgesetzte) Gehwegparken. Darüber hinaus werden vielfältige Entlastungsmaßnahmen für die Quartiere vorgesehen, um den Parkdruck zu senken und Mobilitätsangebote zu stärken. Die Maßnahmen werden stadtweit umgesetzt. Begonnen wird in den innenstadtnahen Quartieren.

    Das Konzept „Parken in Quartieren“ wurde in seiner detaillierten Fassung am 6. November 2025 in der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (VL21/5891) sowie am 9. Dezember 2025 durch den Senat beschlossen.

    Weiterführende Informationen:

    ·       Detaillierte Fassung des Konzepts „Parken in Quartieren“ https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/0e17376d2b-1764176685/teil_b_anl_parken_in_quartieren.pdf

    ·       Beschluss der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (VL21/5891) https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/488087fac4-1764176804/beschlussvorlage_ausschuesse-deputationen_vl_21-5891.pdf

  • Die Freie Hansestadt Bremen muss den Herausforderungen des zunehmenden Parkdrucks in den Quartieren und dem flächenhaften, regelwidrigen Parken auf Gehwegen sowie den damit verbundenen Einschränkungen der Rettungssicherheit und Barrierefreiheit begegnen. Dafür sind Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seinem Urteil Mitte 2026 festgestellt, dass Bremen gegen regelwidriges Gehwegparken und Einschränkungen der Barrierefreiheit konsequent vorgehen muss (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23). Das Urteil schafft für Bremen Rechtsklarheit. Das bereits begonnene, ganzheitliche und konzeptionelle Vorgehen gegen regelwidriges Gehwegparken wurde bestätigt.

  • Das Parken in den Quartieren soll unter Beachtung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts neu geordnet und geregelt werden. Vor dem Hintergrund der vielen Nutzungskonkurrenzen auf den öffentlichen Flächen ist im Sinne eines Ausgleichs der Interessen vorgesehen,

    · die Befahrbarkeit der Straßen für die Rettungssicherheit zu sichern,

    · die sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege zu gewährleisten,

    · möglichst viele regelkonforme Kfz-Stellplätze im Straßenraum zu schaffen – unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen wie Raum für mobil.punkte (Carsharing-Stationen), E-Lade-Punkte, Lieferzonen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (Fahrradbügel), ggf. auch Flächen für Bike-Sharing und E-Scooter-Sharing

    · die Nachfrage nach Stellplätzen u. a. durch Parkraumbewirtschaftung zu regeln,

    · die Zugänglichkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (ÖPNV),

    räumliche und städtebauliche Anforderungen einzubeziehen.

  • Insgesamt gibt es vier Stufen, die grundsätzlich nacheinander umgesetzt werden:

    Die Umsetzung des Konzepts beginnt mit den Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungssicherheit in jeweils betroffenen Straßen (Stufen 1 und 2):

    1. Stufe: Maßnahmen für die Sicherstellung der Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf (d.h. Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen).

    2. Stufe: Maßnahmen für die Sicherstellung der Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen.

    Diese Maßnahmen wurden bis Ende des Jahres 2025 größtenteils umgesetzt.

    Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird ab 2026 die Barrierefreiheit in den Quartieren verbessert (Stufe 3 und 4):

    1. Stufe: Maßnahmen zum Ordnen des Parkens und zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf (Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen), einschließlich Begleitmaßnahmen.

    2. Stufe: Maßnahmen zum Ordnen des Parkens und zu Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit in den übrigen Stadtteilen, einschließlich Begleitmaßnahmen

  • Aufgrund der flächendeckenden und umfangreichen Aufgaben können aufgrund begrenzter Ressourcen nicht alle Aufgaben und Quartiere gleichzeitig bearbeitet werden. Somit ist im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ein stufenweises Vorgehen und eine Priorisierung nach sachlichen und fachlichen Kriterien vorgesehen.

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungssicherheit haben Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, da Leib und Leben im Ernstfall bedroht sein können.

    Innenstadtnahe Stadtteile werden jeweils vor den anderen Stadtteilen bearbeitet, da hier insgesamt größere Belastungen durch regelwidriges Parken vorliegen.

  • Maßnahmen in Stufe 1 und 2:

    Zur Sicherstellung der Rettungssicherheit (Stufe 1 und 2) wird ausschließlich das Kfz-Parken geordnet, um Falschparken zu unterbinden. Das Ordnen des Parkens erfolgt mit dem Ziel, dass die Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sichergestellt wird und die Fahrgassen in der erforderlichen Mindestbreite entsprechend freigehalten werden. Die Maßnahmen werden nur in einzelnen, betroffenen Straßen oder Straßenabschnitten umgesetzt.

    Maßnahme in Stufe 3 und 4:

    In Stufe 3 und 4 wird ein umfangreiches Maßnahmenpaket jeweils in ganzen Quartieren umgesetzt. Das Ziel der Maßnahmen ist es, die Barrierefreiheit auf den Gehwegen zu verbessern, alternative Mobilitätsangebote zu stärken und den Parkdruck zu senken.

    Es werden drei Teilprojekte unterschieden:

    1. Ordnen des Parkens, d.h. Unterbinden des regelwidrigen Parkens zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen

    2. Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken

    3. Begleitmaßnahmen: Stärkung von Mobilitätsangeboten

    • Ausbau von Carsharing

    • Aufstellen von (Lasten-)Fahrradbügeln

    • Erschließung von alternativen Parkflächen („Mehrfachnutzung“ von z.B. Supermarktparkplätzen)

    • Prüfung von der Einrichtung von Quartiersgaragen

    • Ausbau der E-Ladeinfrastruktur für Pkw

    • Einrichtung von Flächen für Liefern und Laden

    • Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter

    • Einrichtung von Abstellflächen für Bikesharing

    • Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV.

  • Durch die Maßnahmen zum Parken wird illegales Parken konsequent unterbunden. Somit stehen durch die Beschränkung auf legale Parkplätze dann weniger Parkplätze in den Quartieren im öffentlichen Raum zur Verfügung. Das kann den Parkdruck in den Quartieren zumindest am Anfang erhöhen. Zur Entlastung der Quartiere von erhöhtem Parkdruck soll eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden. Diese Instrumente regulieren das Stellplatzangebot im öffentlichen Raum und reduzieren die Nachfrage nach Stellplätzen.

    Was ist „Parkdruck“?
    Unter Parkdruck wird verstanden, wenn es eine hohe Nachfrage gibt gegenüber einer begrenzten Anzahl von verfügbaren Parkplätzen. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen definiert den Parkdruck anhand der Auslastung der Parkraumangebots (Auslastung = Belegung/Kapazität), wobei die Skala von „weniger als 60 %“ („kein Parkdruck“) bis „mehr als 90 %“ („sehr hoher Parkdruck“) reicht. Somit geht es beim Parkdruck um die Relation aus Parkraumnachfrage (die, wenn sie bedient werden kann, zu einer Belegung führt) und Parkraumangebot (Kapazität).

    Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiger Baustein, um den ruhenden Verkehr zu steuern. Durch Kurzparkgebühren oder die Begrenzung der Parkdauer nimmt das sogenannte Langzeit- oder Dauerparken ab und es stehen mehr freie Parkplätze zur Verfügung. Sinnvoll kombiniert wird Parkraumbewirtschaftung mit einer Bewohnerparkzone. Anwohner:innen können hier Bewohnerparkausweise im Amt für Straßen und Verkehr beantragen, die sie von den höheren Gebühren des Kurzzeitparkens und den Einschränkungen bei der Parkhöchstdauer befreien. Dadurch finden sie vor allem abends schneller und näher an der Wohnung einen Parkplatz und profitieren außerdem davon, dass der Parksuchverkehr in der Umgebung abnimmt. Tagsüber nützt die höhere Parkplatzverfügbarkeit zudem Besucher:innen. Sie können in der Bewohnerparkzone weiterhin parken, wenn Sie eine Kurzparkgebühr entrichten. Handwerker:innen, Pflege- und Lieferdiensten können Ausnahmegenehmigungen im Amt für Straßen und Verkehr erhalten.

    Als Begleitmaßnahmen sollen zur weiteren Entlastung der Quartiere diverse Mobilitätsangebote und Alternativen zum privaten Pkw gestärkt werden, z.B. durch den Ausbau von Carsharing-Stationen (mobil.punkten). Eine aktuelle Studie zeigt, dass bei einem dichten Angebot von Carsharing in der Folge private Pkw abgeschafft bzw. nicht neu beschafft werden. Somit reduziert sich der Parkdruck im Quartier insgesamt. Parkraum wird frei für diejenigen, die auf ihr Fahrzeug nicht verzichten können. Und Flächen werden frei für andere Nutzungen.

  • Als Teil der Begleitmaßnahmen (Stufe 3, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit) werden alternative Parkoptionen für die betroffenen Quartiere geprüft. Dazu gehören schon bestehende, öffentlich zugängliche Parkflächen, z.B. von Supermärkten, Betriebsgebäuden, Schulen, usw., die außerhalb der Öffnungszeiten für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden könnten (sogenannte „Mehrfachnutzung von Parkflächen“). Eine andere Option ist der Bau von Quartiersgaragen.

  • Um den Parkdruck zu senken, werden zwei Ansätze verfolgt: zum einen wird für die Quartiere geprüft, ob alternative Parkmöglichkeiten eingerichtet werden können.

    Zum anderen ist es notwendig, den Parkdruck im öffentlichen Raum durch eine sinkende Nachfrage nach Stellplätzen zu regulieren. Dafür ist als Teil des Maßnahmenpakets vorgesehen, eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken einzuführen. Mit diesem Instrument können quartiersfremde Parker nur noch kostenpflichtig und zeitlich begrenzt in den Quartieren parken. Das entlastet den Parkdruck auf die bestehen Stellplätze im Quartier. Darüber hinaus haben eine Bewirtschaftung des Parkraums und Bewohnerparkregelungen auch einen Einfluss auf die Pkw-Bestand der Anwohnerschaft in den Quartieren – das zeigen die Erfahrungen vieler anderer Städte, z.B. von Wien. Auch private Parkoptionen, wie Garagen, werden oft (re-)aktivitiert, wenn Parken im öffentlichen Raum nicht mehr umsonst ist.

    Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist in der Regel eine der Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Quartiersgaragen. Nur wenn das Parken im öffentlichen Raum reglementiert ist und etwas kostet, gibt es eine Bereitschaft, für das Parken höhere monatliche Mietbeträge für Quartiersgaragenstellplätze zu bezahlen.

    Im Rahmen von „Parken in Quartieren“ ist es vorgesehen, diverse Mobilitätsangebote als Alternativen zum privaten Pkw zu stärken. Dazu gehört sowohl der ÖPNV als auch Carsharing. Für Menschen, die ihren Pkw nur selten benötigen, kann Carsharing das eigene Fahrzeug ersetzen – mit positiven Effekten für das gesamte Quartier. Die aktuelle Befragung von Carsharing-Nutzenden in Bremen hat ergeben, das 1 Carsharing- Fahrzeug im Durchschnitt mehr als 18 private Pkw ersetzt. Diese wurden ersetzt oder gar nicht erst angeschafft (Link Studie).

1.2 Räumliche und zeitliche Umsetzung

  • Maßnahmen der Stufe 1 (Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen –) wurden in den Jahren 2024 bis 2025 geplant und umgesetzt.

    Die Maßnahmen der Stufe 2 (in allen weiteren Stadtteilen) wurden bis Ende 2025 geplant und in den meisten Stadtteilen baulich umgesetzt. Die noch offenen Arbeiten werden im Jahr 2026 abgeschlossen.

    Nach der Umsetzung der Maßnahmen zur Rettungssicherheit (Stufe 1 und 2) werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Stufe 3 und 4) umgesetzt.

    Aufgrund sich verändernder Situationen und Parkverhalten kann es auch zukünftig in allen Stadtteilen punktuell wieder Verbesserungsbedarf der Rettungssicherheit geben. Werden diese Stellen identifiziert, dann werden jeweils kurzfristig entsprechende Maßnahmen ergriffen.

  • Die Umsetzung der Stufe 3 wurde bereits begonnen. Gestartet wurde mit dem Pilotprojekt „Neustadt-West“. Das Gebiet liegt zwischen Westerstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Neuenlander-Straße und der B6 (nähere Information siehe hier LINK). Das Pilotprojekt soll im Herbst 2026 abgeschlossen werden.

    Die Umsetzung der Maßnahmen in diesen (innenstadtnahen) Stadtteilen wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Danach werden die Maßnahmen in den übrigen Stadtteilen umgesetzt (Stufe 4). Konkrete Auskünfte zum Zeitplan können zu diesem Zeitplan noch nicht gegeben werden.

  • Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass in allen Quartieren die drei Teilprojekte

    1. Ordnen des Parkens, d.h. Unterbinden des regelwidrigen Parkens zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen

    2. Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken und

    3. Begleitmaßnahmen: Stärkung von Mobilitätsangeboten

    voneinander unabhängig bearbeitet werden.

    Es ist angestrebt, dass die Planung und Umsetzung – soweit machbar – weitgehend parallel erfolgen soll. Einzelne Begleitmaßnahmen benötigen allerdings einen größeren zeitlichen Vorlauf, z.B. bei der Neuplanung von Carsharing-Stationen oder beim Ausbau von ÖPNV.

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungssicherheit haben Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, da Leib und Leben im Ernstfall bedroht sein können. Das ist der Grund für die gewählte gestufte Vorgehensweise. Diese Maßnahmen wurden bis Ende des Jahres 2025 größtenteils umgesetzt.

  • Mit dem Pilotprojekt werden Prozesse und die Umsetzung der Maßnahmen erprobt. So besteht die Möglichkeit, ggf. noch Anpassungen und Optimierungen vor der großflächigen Umsetzung im Stadtgebiet vorzunehmen.

    Darüber hinaus hat das Pilotprojekt praktische Vorteile. Die großflächige Umsetzung der Stufe 3 muss europaweit ausgeschrieben werden, weil der zulässige Schwellenwert im Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen überschritten wird. Schwellenwerte sind Eurowertgrenzen, ab denen für öffentliche Vergaben die EU-weiten Regelungen in Bezug auf die Veröffentlichungsvorgaben und die Anwendung des Vergaberechtsschutzes und den damit verbundenen Verfahrens- und Formvorschriften gelten. Dieses EU-weite Verfahren ist aufwendig und dauert lange. Für das Pilotprojekt konnten notwendige Planungsleistungen kurzfristig ausschrieben und an ein Planungsbüro vergeben werden, sodass ein schneller Start der 3. Stufe des Konzepts ermöglicht wurde. Aufgabe des Planungsbüros ist es, das Amt für Straßen und Verkehr bei seiner Arbeit unterstützen und die Planungen für die Neuordnung des Parkens zu konzipieren.

  • Die flächenhafte Umsetzung der Maßnahmen in allen innenstadtnahen Stadtteilen stellt eine große Aufgabe dar und umfasst aufwendige Planungs- und Koordinierungsmaßnahmen. Aufgrund begrenzter Ressourcen (Personal und Finanzen) können nicht alle innenstadtnahen Quartiere gleichzeitig umfassend bearbeitet werden. Jedoch ist vorgesehen, jeweils in vier Clustern die Quartiere in den innenstadtnahen Stadtteilen zu planen und zeitgleich in den vier Clustern umzusetzen.

  • Nach Abschluss des Pilotprojektes in der Neustadt wird parallel in folgenden vier Stadtteilen gearbeitet (entsprechend der vier innenstadtnahen Ortsamtsbereichen):

    • Findorff, Walle

    • Schwachhausen

    • Mitte, Östliche Vorstadt

    • Neustadt.

    Die Maßnahmen werden hier dann jeweils in mehreren benachbarten Quartieren gleichzeitig geplant und umgesetzt. Die Quartiere, die gemeinsam bearbeitet werden, werden im Projekt „Quartierscluster“ genannt. Die Bearbeitung in diesen größeren räumlichen Zusammenhängen erhöht die Effizienz der Bearbeitung und reduziert unerwünschte Verlagerungseffekte, z.B. von Parkverkehr in andere, benachbarte Gebiete.

    Die Bearbeitungsreihenfolge wird anhand des Belastungsgrads der Quartiere bzw. der „Quartierscluster“ festgelegt. Als „Belastungsgrad“ im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken in Bremen wird die Einschränkung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen durch Falschparken verstanden.

    Durch die parallele Bearbeitung haben Verzögerungen in einem Stadtteil keine Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in anderen Stadtteilen. Für die Cluster jedes Bearbeitungsstranges wurde eine Bearbeitungsreihenfolge entsprechend der festgestellten Belastung (siehe oben) definiert:

    • „1“ = höchste Belastung und Priorität („Startcluster“)

    • „2“ = mittlere Belastung und Priorität

    • „3“ = niedrigste Belastung und Priorität.

    Nach Abschluss der Arbeiten in der Neustadt, wird parallel mit allen Clustern der Kategorie „1“ gestartet (außer im Fall der Neustadt, wo die Cluster der Kategorie „1“ im Rahmen des Pilotprojekts schon bearbeitet wurden: hier folgt nach dem Pilotprojekt der Cluster „2“). Konkret sind das folgende Bereiche:

    • Mitte/ Östliche Vorstadt, Cluster 1: Bereich zwischen Am Schwarzen Meer – Am Hulsberg, Osterdeich, Georg-Bitter-Straße;

    • Schwachhausen, Cluster 1: Bereich zwischen Parkallee, Schwachhauser Ring, Schwachhauser Heerstraße, Hollerallee;

    • Walle/ Findorff, Cluster 1: Bereich zwischen Nordstraße (inkl. Waller Wied), Lange Straße, Waller Heerstraße;

    • Neustadt, Cluster 2: Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Buntentorsteinweg, Meyerstraße, Neuenlander Straße, (Ortsteil Südervorstadt), plus Stadtwerder.

  • Quartiere sind kleinräumliche Bereiche unterhalb der formalen Stadt- oder Ortsteilgrenzen. Im Zusammenhang mit „Parken in Quartieren“ wurden Quartiere definiert, die zukünftigen Bewohnerparkgebieten entsprechen. Dafür wurden fachliche Kriterien herangezogen. Bewohnerparkgebiete dürfen eine Ausdehnung von 1 km (im Einzelfall 1,5 km) nicht überschreiten. Sie sind sinnvollerweise durch Hauptverkehrsstraßen oder andere bauliche Grenzen zu unterteilen.

    Der innenstadtnahe Bereich, wo das Konzept in den nächsten Jahren umgesetzt wird, wurde in insgesamt 41 Quartiere eingeteilt.

1.3 Information und Beteiligung

  • Die Anwohner:innen sowie die Öffentlichkeit werden folgendermaßen informiert: über

    • eine öffentliche Sitzung des Stadtteilbeirats – hier werden die Maßnahmen für jeden Stadtteil vorgestellt;

    • Postwurfsendungen an die anliegenden Haushalte, zur Ankündigung der Maßnahmen vor der Umsetzung;

    • die Projekt-Webseite https://parken.bremen.de, mit aktuellen Informationen und Terminen.

    • Die Presse (Pressemitteilung durch das Amt für Straßen und Verkehr).

  • Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet in gleicher Weise wie für alle verkehrlichen Maßnahmen statt. Sie erfolgt über die Anhörung des Stadtteilbeirats und in einem formalen Verfahren zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB). Dieses Verfahren bezieht sich auf die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange in Planungsverfahren, um öffentliche Interessen zu wahren und zu berücksichtigen.

    Was sind Träger öffentlicher Belange (TÖB)?
    Träger öffentlicher Belange sind öffentliche Stellen, die in Verwaltungs- und Planungsverfahren beteiligt werden, weil ihre Aufgabenbereiche durch ein Vorhaben berührt sein können wie z.B. Feuerwehr, Umweltbetrieb Bremen, Die Bremer Stadtreinigung.

    Der Stadtteilbeirat und somit die Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Beiratssitzung über die Maßnahmen informiert. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet darüber hinaus für die Maßnahmen zur Rettungssicherheit nicht statt.

  • Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind deutlicher umfangreicher und komplexer und der Informationsbedarf ist größer als bei den vorhergehenden Maßnahmen zur Herstellung der Rettungssicherheit. Mit einem vielfältigen Informationsangebot wird darauf reagiert. Folgendes ist vorgesehen:

    • Zwei Termine je „Quartierscluster“ bei öffentlichen Sitzungen des Stadtteilbeirats – hier werden der Start der Planung sowie die Planungsvorschläge vor Beginn der Umsetzung vorgestellt;

    • jeweils eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung „Bürgerdialog – Parken in Quartieren“ für die Quartierscluster zum Start der Planungen;

    • Ortsbegehungen mit den Stadtteilbeirat;

    • Postwurfsendungen an die anliegenden Haushalte, zur Ankündigung der Maßnahmen vor der Umsetzung;

    • Projekt-Webseite https://parken.bremen.de, mit aktuellen Informationen;

    • Presse (Pressemitteilungen durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und das Amt für Straßen und Verkehr);

    • Eine Informationsbroschüre „Unsere Straßen können mehr“ stellt das Konzept „Parken in Quartieren“ vor.

    Für manche Begleitmaßnahmen wird es zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen geben, z.B. für die Angebotsausweitung bei Bus und Straßenbahn oder für neue Carsharing-Stationen.

  • Es wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit angeboten, die über das übliche Maß hinausgeht:

    • Eine Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Informations- und Beteiligungsveranstaltung „Bürgerdialog – Parken in Quartieren“ für die betroffenen Quartierscluster, zum Start der Planungen;

    • Eine Online-Beteiligung mit dem inhaltlich gleichem Beteiligungsangebot wie beim Bürgerdialog (über die Dauer von zwei Wochen freigeschaltet);

    • Die Anhörung des Stadtteilbeirats und der Träger öffentlicher Belange in einem formalen TÖB-Verfahren (z.B. Feuerwehr, Umweltbetriebe Bremen, Die Bremer Stadtreinigung).

    Über die Veranstaltung „Bürgerdialog“ und die Online-Beteiligung werden die betroffenen Anwohner:innen eingeladen, Standortvorschläge für die folgenden Mobilitätsangebote in den Planungsprozess einzubringen:

    • Carsharing-Stationen

    • Fahrradbügel

    • Lastenradbügel

    • Liefer- und Ladezonen

    • Behindertenstellplätze

    • Querungshilfen (z.B. Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln).

  • Es ist für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich, über die Frage, wo zukünftig geparkt werden kann, mitzubestimmen. Das Amt für Straßen und Verkehr muss nach fachlichen Kriterien anhand von geltenden technischen und rechtlichen Regelwerken vorgehen und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. In der Planung können individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden, insbesondere da diese sich bei der Vielzahl von Ansprüchen an den Straßenraum teilweise widersprechen. Der Auftrag der Behörde ist es, den gesamten Stadtteil und alle Straßenraumnutzer im Blick zu behalten, und eine grundlegende Mobilität für alle zu gewährleisten.

1.4 Kosten und Finanzierung

  • Für die Planung der Maßnahmen sowie für deren Umsetzung fallen Kosten an. Dazu zählen Ausgaben für z.B. Parkraumuntersuchungen und Erstellung von Betriebsplänen, Beschilderung und Markierungen, Parkscheinautomaten, Umstellung auf digitale Ausgabe von Bewohnerparkausweisen, Betrieb der Parkraumbewirtschaftungszonen inkl. der Wartung und Leerung der Parkscheinautomaten, Fahrradbügel und Einrichtung von Carsharing-Stationen (mobil.punkte). Darüber hinaus fallen Kosten für Öffentlichkeitsarbeit an durch gedrucktes Infomaterial, Internetseite, Veranstaltungen etc.

    Die Kosten für die Umsetzung des Konzepts „Parken in Quartieren“ können zum jetzigen Zeitpunkt nur abgeschätzt werden. Für den Zeitraum 2026 bis 2027 wird mit einer Gesamtsumme von 5,5 Mio. € kalkuliert. Die Kostenschätzung für die weiteren Jahre (zunächst 2028 bis 2030) wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 auf Basis des Pilotprojekts „Neustadt-West“ erstellt.

  • Die Umsetzung des Konzepts wird durch den Bremischen Haushalt finanziert. Der Finanzierungsbeschluss für die notwendigen Mittel liegt für die Jahre 2026 und 2027 durch den Senat, die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und den Haushalts- und Finanzausschuss liegen vor. Für die Finanzierung der Maßnahmen für die folgenden Jahre werden entsprechende Gremienbeschlüsse erwirkt.

1.5 Zuständigkeiten

  • Die Federführung für das Konzept „Parken in Quartieren“ liegt bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS) sowie beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV).

    Die Federführung für die Stufe 1 und 2 (Rettungssicherheit) liegt bei der gemeinsamen Lenkungs-runde „Rettungssicherheit“. Sie besteht aus der Senatorin für Inneres und Sport, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, dem Amt für Straße und Verkehr und dem Ordnungsamt (OA). Die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen, Installationen von Fahrradbügeln) werden durch das Amt für Straßen und Verkehr erarbeitet und umgesetzt.

  • Das Ordnungsamt, welches der Senatorin für Inneres und Sport unterstellt ist, ist für die Überwachung des Parkraums, das Verhängen von Bußgeldern und Abschleppen von Fahrzeugen zuständig.

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